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STRAFRECHT/333: Beibehaltung des Jugendstrafrechts gefordert (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 17. April 2008

DAV fordert Beibehaltung des Jugendstrafrechts und Stärkung ambulanter Praxis


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt in einer aktuellen Stellungnahme eine Verschärfung des Jugendstrafrechts nach wie vor ab. Er spricht sich für die Beibehaltung des geltenden Jugendstrafrechts aus.

"Das geltende Recht bietet ausreichende Möglichkeiten, um der Jugendkriminalität in Deutschland zu begegnen", so Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses. Erziehungslager nach amerikanischem Vorbild sowie der sogenannte "Warnschussarrest" seien abzulehnen. Es gäbe keinen Anlass, Verschärfungen des Jugendstrafrechts vorzunehmen oder auf eine frühere Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden hinzuwirken. "Derartige Maßnahmen tragen zur Entstehung, Stabilisierung und Verlängerung krimineller Karrieren mehr bei als zu ihrer Vermeidung", so König weiter.

Die zum Teil drastische Erhöhung der Strafen am Ende der 90er Jahre bei Körperverletzungsdelikten ist nach Angaben des DAV ein Beispiel dafür: So hat es in der Gruppe der Heranwachsenden bei Tätern zwischen 21 und 25 Jahren nicht zu einer Verringerung der Gewaltstraftaten geführt. Dem Beschleunigungsgrundsatz ist durch eine schnelle Verurteilung jugendlicher Straftäter Rechnung zu tragen.

Der DAV fordert deshalb eine bessere personelle Ausstattung der Justiz. Die ambulante Praxis muss im Rahmen der Bewährungshilfe gestärkt werden. Nur so kann den Herausforderungen durch die wachsende Armut, durch Arbeitslosigkeit, Perspektivlosigkeit oder psychische Probleme begegnet werden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 11/08 vom 17. April 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2008