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STRAFRECHT/386: Ingewahrsamnahme von Kletteraktivistin war rechtswidrig (Eichhörnchen)


Cécile Lecomte - Pressemitteilung - Sonntag, 14. September 2009

Ingewahrsamnahme von Kletteraktivistin am 11.4.09 war rechtswidrig!

Luftiger Protest mit Transparent "Kein Bock auf Nazis" auf dem Lüneburger Bahnhofsdach ist kein Hausfriedensbruch


Am 11. April 2009 hatte die NPD einen Naziaufmarsch durch die Lüneburger Innenstadt angemeldet. Sehr weit kamen die Rechten nicht - dank der Gegenwehr von Tausenden Gegendemonstranten. Protestaktionen fanden bereits beim Bahnhof statt, wo die Rechten ihre Auftaktkundgebung veranstalteten.

Trotz der Anwesenheit von Hunderten von Polizisten, die den Bahnhof bewachten und die Kundgebung der Neonazis schützten, gelang es dem "Eichhörnchen" (Spitzname) einer Lüneburger Kletteraktivistin gegen 13 Uhr auf dem Bahnhofsdach zu steigen. Dort setzte sie sich rittlings auf den First und breitete ihre Protestbotschaft aus: "Kein Bock auf Nazis", stand auf ihrem Transparent.

Nach einigen Minuten wurde sie von Bundespolizisten von der Dachkante weg gezerrt und in das Bahnhofsgebäude durch ein Fenster hineingetragen. Dort wurde von den Beamten gegen 13 Uhr 30 die Ingewahrsamnahme ausgesprochen - zur Verhinderung weiterer Straftaten; die Bundespolizei war der Meinung, es sei ein Hausfriedensbruch begangen worden. Die Polizei fürchtete weitere luftige Protestaktionen - im Juli 2007 war ein Naziaufmarsch in Lüneburg bereits auf Grund einer Kletteraktion umgeleitet worden: zwei Frauen, darunter das "Eichhörnchen", hatten Seile und ein Transparent zwischen zwei Bäumen quer über die Straße gespannt. Nach ihrer Kletteraktion auf dem Bahnhofsdach wurde die Kletterin "präventiv" festgehalten und erst gegen 14 Uhr 50 aus dem Gewahrsam entlassen - obwohl die Demonstration der Neonazis bereits um 14 Uhr 20 aufgelöst worden war.

Zum Zeitpunkt ihrer Ingewahrsamnahme wies die Betroffen die Beamten auf die Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahme hin, mit der Begründung sie habe nur von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und es stünde keine strafbare Handlung im Raum, das Erklimmen von Gebäuden stelle kein Hausfriedensbruch dar - das habe sie ja schon oft gemacht! Sie habe zudem nicht Eindringen wollen.

Das Amtsgericht folgte diese rechtliche Bewertung insofern, dass es ebenfalls keine Straftat des Hausfriedensbruchs feststellen konnte. Der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit sei auch nicht verwirklicht worden, so das Gericht. Dem Antrag vom Eichhörnchen wurde statt gegeben, das Amtsgericht stellte folglich fest, dass die am 11. April 2009 erfolgte Freiheitsentziehung rechtswidrig gewesen ist.

"Ich habe auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung bestanden, weil ich mir die Kriminalisierung von pfiffigen gewaltfreien Protestaktionen gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus nicht gefallen lassen wollte. Durch meine Handlung habe ich lediglich meine Meinung Kund getan und Niemandem körperlich angegriffen. Dass die Polizei dies als eine "Gefahr" bewertet... ist das eigentliche Problem! Naziaufmärsche werden gegen den Willen einer breiten Öffentlichkeit durchgesetzt - dabei werden sogar Grundrechten von Gegendemonstranten immer wieder missachtet." Erläuterte die Aktivistin.    Eichhörnchen

Infos: http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/

Wortlaut des Beschlusses (als PDF):
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/repression/Beschluss-Gewahrsam110409-21XIV7729B.pdf


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Quelle:
Pressemitteilung, 14.09.2009
Cécile Lecomte
Internet: www.eichhoernchen.ouvaton.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2009