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STRAFRECHT/442: Anwaltverein - nach wie vor dringender Handlungsbedarf bei Reform der Tötungsdelikte (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 29. Juni 2015

DAV sieht nach wie vor dringenden Handlungsbedarf bei der Reform der Tötungsdelikte


Berlin (DAV). Heute hat die Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte ihren über 900 Seiten umfassenden Abschlussbericht übergeben. Die Expertengruppe war ins Leben gerufen worden, nachdem der Deutsche Anwaltverein (DAV) Anfang 2013 einen Reformvorschlag vorgelegt hat. Für den DAV ist es ein Erfolg, dass sich die Expertenkommission gegen die zwingende Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Vorliegen von Mord ausgesprochen hat. In dem angekündigten Gesetzgebungsvorhaben wird die Anwaltschaft weiter eine Abkehr von den Mordmerkmalen fordern.

"Wir begrüßen es, dass Bewegung in die Sache gekommen ist", hebt Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Deckers, einer der DAV-Experten, in Berlin hervor. Schließlich sei von der ganz überwiegenden Zahl der Experten ein dringender Reformbedarf bejaht worden. "Der wichtigste Bereich ist, dass es für alle Formen der Tötungsdelikte, also auch dem Mord, künftig zeitige Freiheitsstrafen geben kann", so Deckers weiter. Dies sei mit großer Mehrheit angenommen worden. Damit könnten die Gerichte zu gerechteren Urteilen kommen, ohne das Recht überdehnen zu müssen, um ungerechte Urteile zu fällen.

Die Forderung des DAV, die Mordmerkmale ganz abzuschaffen, hat keine Mehrheit gefunden. Vier Experten, inklusive der beiden DAV-Vertreter, Dr. Rüdiger Deckers, und Dr. Stefan König, hatten eine Gesamtkonzeption vorgelegt, die auf die Benennung von Mordmerkmalen ganz verzichtet und die vorsätzliche Tötung als Mord qualifiziert, der mit der Höchststrafe acht bis 15 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Der DAV begrüßt auch die Ergebnisse der Kommission, dass die frühzeitige Bestellung eines notwendigen Verteidigers schon vor der ersten Vernehmung der Beschuldigten erfolgen soll. Nur so können die Rechte der Beschuldigten in ausreichendem Umfang wahrgenommen werden. Auch die audiovisuelle Dokumentation der Beschuldigtenvernehmung, die begrüßt wird, war eine Forderung des DAV.

Bis Anfang 2016 möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Referentenentwurf vorlegen. Dann kann auch in dieser Legislaturperiode eine Reform abgeschlossen werden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23/15 vom 29. Juni 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2015

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