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STRAFRECHT/471: Strafverteidiger sind keine Zielscheibe (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 2. Juli 2019

Strafverteidiger sind keine Zielscheibe!

Statement des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur Bedrohung der Strafverteidiger im Freiburger Vergewaltigungsprozess


Was derzeit in Freiburg verhandelt wird, ist die Folge eines furchtbaren Geschehens. Doch unabhängig davon, wie der Tatvorwurf lautet oder welche Staatsangehörigkeit Beschuldigte haben: Gesellschaftliche und mediale Vorverurteilungen schaden dem Rechtsstaat. Dies gilt umso mehr, wenn dabei auch die Anwälte in "Sippenhaft" genommen und sogar bedroht werden.

Jeder Mensch hat in diesem Land das Recht auf ein faires Verfahren. Und jeder Mensch gilt so lange als unschuldig, bis seine oder ihre Schuld vom Gericht rechtskräftig festgestellt wurde. Diese fundamentalen Eckpfeiler des Rechtsstaats gelten nicht nur für mutmaßliche Verkehrssünder und Scheckfälscherinnen, sondern auch für Beschuldigte in einem Vergewaltigungsprozess.

Strafverteidigerinnen und -verteidiger haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren zu achten. Diese Anwälte dafür zu beschimpfen und zu bedrohen, ja sogar Morddrohungen auszusetzen, ist aufs Schärfste zu verurteilen.

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Quelle:
Statement vom 2. Juli 2019
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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Tel.: 0 30/72 61 52 - 0
Fax: 0 30/72 61 52 - 190
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Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2019

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