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URHEBERRECHT/115: Leistungsschutzrecht ohne bessere Berücksichtigung der Urheber nicht akzeptabel (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 17. Juni 2012

Leistungsschutzrecht ohne bessere Berücksichtigung der Urheberinnen und Urheber nicht akzeptabel



Berlin, 17.06.2012 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den vorliegenden Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Verlage, weil darin die Interessen der Urheberinnen und Urheber nur unzureichend berücksichtigt werden. "Die Bundesregierung hat es in dieser Legislaturperiode bislang vernachlässigt, die dringend gebotene Weiterentwicklung des Urheberrechtes anzugehen. Es fehlt jede Initiative zur Stärkung der Rechte von Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen des Urhebervertragsrechtes", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Sonntag. Gleiches gelte für den Schutz kreativer Inhalte in der Digitalen Welt und den Umgang mit verwaisten Werken. "Es ist völlig unverständlich, dass jetzt das Bundesjustizministerium unter Vernachlässigung der wirklich dringenden Fragen im Urheberrecht mit dem Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht isoliert eine Regelung zu Gunsten der Verleger umsetzen will", kritisierte Werneke. ver.di ist mit 60.000 betroffenen Mitgliedern die größte Organisation von Urheberinnen, Urhebern, ausübenden Künstlerinnen und Künstlern in Deutschland.

Auch wenn der Schutz journalistischer Inhalte im Netz und die Absicherung von Paid-Content-Modellen im Netz von ver.di unterstützt werde, sei der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung nicht akzeptabel. "Die Interessen der eigentlichen Erbringer journalistischer Leistung, die Urheberinnen und Urheber, werden in dem Entwurf sträflich vernachlässigt", betonte Werneke. Aus Sicht von ver.di ist es notwendig, dass ein unverzichtbarer - nur an eine Verwertungsgesellschaft abtretbarer - Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütungen für das Leistungsschutzrecht der Verlage im Gesetz festgeschrieben wird. Die Erlösbeteiligung für die Urheberinnen und Urheber sollte dabei aus Sicht von ver.di bei der Hälfte der erzielten Einnahmen liegen.

Die negativen Erfahrungen der mit dem Zeitungsverlegerverband vereinbarten Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten, die in weiten Teilen von den Verlagen nicht eingehalten werden, zeigen dass eine klare gesetzliche Festlegung notwendig ist. Deshalb ist es aus Sicht von ver.di auch notwendig, dass die Rechtewahrnehmung über eine Verwertungsgesellschaft erfolgt und nicht - wie offenbar vorgesehen - in einem direkten Vertragsverhältnis zwischen den Verlagen und den gewerblichen Nutzern.

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Quelle:
Presseinformation vom 17.06.2012
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2012