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URHEBERRECHT/121: Das Urhebervertragsrecht durchsetzungsstark gestalten (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. April 2013

Das Urhebervertragsrecht durchsetzungsstark gestalten



Berlin, 22.04.2013 - "Urheberinnen und Urheber tragen in Deutschland noch immer die 'rote Laterne', wenn es um die Durchsetzung von Mindestvergütungen geht", so Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) anlässlich des UNESCO- Welttages des Buches und Urheberrechts. Die Politik müsse endlich Instrumente schaffen, die Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern ihren gesetzlich verankerten Anspruch auf angemessene Bezahlung sicherten.

Zwar sei mit dem 'Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern' aus dem Jahr 2002 ein wichtiger Schritt in Richtung Aushandlungsmöglichkeiten von Mindestvergütungen getan worden, doch viele Verwerter entzögen sich den Verhandlungen oder hielten sich nicht an ausgehandelte Vergütungsregeln. Dabei spiele ihnen die Sorge der Kolleginnen und Kollegen vor dem Verlust von Aufträgen in die Hände, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte geht. Diese Furcht treibe den einen oder die andere dazu, auch schlecht vergütete Urheberverträge zu akzeptieren.

"Wir diskutieren in Deutschland intensiv über die Einführung und Durchsetzung von flächendeckenden Mindestlöhnen. Knapp 90 Prozent der Bevölkerung sind dafür", betonte Werneke. "Warum sollten Urheberinnen und Urheber nicht von einem ähnlichen Instrument profitieren?" ver.di schlage deshalb vor, analog zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz Regelungen zur Durchsetzung der ausverhandelten Urhebervergütung einzuführen. So wie die Zollverwaltung über die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen wache, solle eine geeignete Institution im staatlichen Auftrag auch über die Einhaltung gemeinsamer Vergütungsregeln gemäß den Paragrafen 36, 36a Urheberrechtsgesetz wachen. Zum einen müsse der einzelne Urheber dann keine individuellen Auseinandersetzungen führen, zum anderen könne eine solche Regelung eine generalpräventive Wirkung entfalten: Die Zahl der Verstöße gehe damit automatisch zurück, so Werneke.

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Quelle:
Presseinformation vom 22.04.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2013