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URHEBERRECHT/124: Bundesverfassungsgericht schafft Rechtssicherheit für Urheberinnen und Urheber (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 28. November 2013

Bundesverfassungsgericht schafft Rechtssicherheit für Urheberinnen und Urheber



Berlin, 28.11.2013 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die heutige Zurückweisung zweier Klagen gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im Urheberrecht durch das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 1BvR 1842/11, 1BvR 1843/11).

"Mit der Klarstellung, dass die Festlegung von Vergütungsansprüchen verfassungsgemäß ist, ist Rechtssicherheit für viele Urheberinnen und Urheber geschaffen worden - weit über den Kreis der Übersetzerinnen und Übersetzer hinaus, über deren Ansprüche heute entschieden wurde", so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht generell klargestellt, dass der Gesetzgeber die Berufsfreiheit der Verwerter beschränken darf, "um sozialen oder wirtschaftlichen Ungleichgewichten entgegenzuwirken".

Genau das regelt die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Novelle des Urheberrechtsgesetzes aus dem Jahr 2002, in dem seither die nachträglich einzufordernde "angemessene Vergütung" für alle Urheberinnen und Urheber festgelegt ist.

Die bei ver.di organisierten Übersetzerinnen und Übersetzer hatten durch die Gewerkschaft ver.di Rechtsschutz erhalten. ver.di sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch eine Stärkung des Instruments der kollektiven Rechtewahrnehmung im Rahmen von gemeinsamen Vergütungsregeln. "Das Gericht hat heute auch die nach Paragraf 36 Urheberrechtsgesetz aufgestellten Vergütungsregeln oder Tarifverträge als maßgebliche Honorar-Richtschnur ausdrücklich bestätigt", unterstrich Werneke.

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Quelle:
Presseinformation vom 28.11.2013
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christiane Scheller - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2013