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URHEBERRECHT/132: ver.di begrüßt geplante Stärkung der Rechte von Urhebern und Kreativen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 21. September 2015

ver.di begrüßt geplante Stärkung der Rechte von Urhebern und Kreativen


Berlin, 21.09.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Absicht des Bundesjustizministeriums, die wirtschaftliche Situation von Urhebern und ausübenden Künstlerinnen und Künstlern zu stärken. Das Bundesjustizministerium hat dafür einen Referentenentwurf zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes erarbeitet.

"Dieser Entwurf stellt einen dringend notwendigen und lange überfälligen Schritt zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der professionellen Medien- und Kulturschaffenden in Deutschland dar. Allerdings gibt es Punkte, an denen nachgebessert werden sollte", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Werneke begrüßte den ernsthaften und ehrlichen Austausch, der mit allen Beteiligten unter der Federführung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) stattgefunden hat sowie das Vorhaben, die Schwächen des Urheberstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2002 auszugleichen.

Der Gesetzentwurf sieht strengere Regeln für Urheberverträge vor, etwa das Recht auf gesonderte Vergütung für mehrfache Nutzungen, eine Pflicht der Werknutzer zur jährlichen Rechnungslegung oder die Möglichkeit, Rechte nach fünf Jahren einem anderen Vertragspartner einzuräumen. Davon darf künftig nur aufgrund von Tarifverträgen oder gemeinsamen Vergütungsregelungen abgewichen werden. "Damit werden hoffentlich kollektivvertragliche Regelungen auch für Verwerter attraktiv, die seit nunmehr 13 Jahren Verhandlungen darüber verweigern und Urhebern und ausübenden Künstlern angemessene Vergütungen vorenthalten", sagte Werneke.

Der Referentenentwurf sieht zudem ein Verbandsklagerecht vor. Damit könnte künftig ver.di das Unterlaufen von Vergütungsregelungen gerichtlich untersagen lassen. "Das stärkt die Position der Medien- und Kulturschaffenden sowie der Gewerkschaften. Allerdings greift das Verbandsklagerecht in der vorliegenden Form zu kurz. Denn es wirkt nur gegenüber Verwertern, die gegen die von ihnen oder ihrem Verband aufgestellten Vergütungsregelungen verstoßen. Gegenüber schwarzen Schafen, die sich seit jeher einer gemeinsamen Vergütungsregelung mit der Gewerkschaft verweigern, entfaltet das Verbandsklagerecht keine Wirkung. Vergütungsregelungen sollten deswegen künftig durch Verordnungen verbindlich gemacht werden. So, wie es bereits bei den existierenden Branchenmindestlöhnen auf der Grundlage des Entsen-degesetzes geschieht. Das hat sich bewährt", sagte Werneke

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Quelle:
Presseinformation vom 21.09.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2015

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