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URHEBERRECHT/149: Tag des Urheberrechts - Kollektive Verhandlungen stärken und wirksame Verbandsklage einführen (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. April 2020

Tag des Urheberrechts - Kollektive Verhandlungen stärken und wirksame Verbandsklage einführen


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erinnert anlässlich des Welttages des Buches und des Urheberrechts am 23. April daran, dass Urheber und Urheberinnen sowie ausübende Künstler und Künstlerinnen eine Stärkung ihrer Rechte und Hilfe für deren Durchsetzung benötigen. "Aktuell fordern wir zu allererst, dass die Hilfspakete des Bundes und der Länder so adressiert werden, dass Hilfe auch bei Soloselbstständigen und projektbezogen Tätigen ankommt. Gleichzeitig erwarten wir, dass der Gesetzgeber die aktuell anstehende Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht dafür nutzt, Verhandlungen von Urheberinnen und Urhebern als Kollektiv zu stärken und eine wirksame Verbandsklage einzuführen", erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

"Für uns als ver.di steht der Schutz von Leben und Gesundheit über allem. Sobald sich aber eine Bewältigung der aktuellen Krise abzeichnet, müssen gesellschaftliche und politische Lehren gezogen werden. In der aktuellen Situation wird besonders deutlich, dass nur die allerwenigsten Urheber und Urheberinnen sowie Interpreten und Interpretinnen in der Lage sind, Verträge auf Augenhöhe zu verhandeln, die sowohl ein auskömmliches Leben, als auch Rücklagen fürs Alter oder aber Krisenzeiten ermöglichen", so Schmitz.

Wer Bildung, Unterhaltung und guten Journalismus schätze, solle sich zu denjenigen bekennen, auf deren geistiger Arbeit all das aufbaut. Für diese fordert ver.di eine Stärkung der kollektiven Verhandlungen im Urhebervertragsrecht und endlich eine wirksame Verbandsklage.

Damit eine Verbandsklage tatsächlich Wirkung entfalten kann, ist es erforderlich, einen Durchsetzungsmechanismus des Anspruchs auf angemessene Vergütung ohne Offenlegung der Identität der Urheberin bzw. des ausübenden Künstlers zu schaffen. Die allermeisten Kreativschaffenden befürchten, dass eine Einzelklage die weitere Karriere gefährdet. Die Angst der Einzelnen vor der Durchsetzung ihrer Rechte ermöglicht es vielen Vertragspartnern der Urheberinnen und Urheber sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstler, Vertragsbedingungen einseitig vorzugeben und unangemessen zu vergüten. "Wir fordern, dass kollektive Verhandlungen weiter gestärkt werden und dass die Gewerkschaften und Verbände endlich ermächtigt werden, die Interessen ihrer Mitglieder nötigenfalls im Wege eines anonymisierten Klageverfahrens geltend zu machen", skizziert Schmitz die Forderungen, die ver.di für die Umsetzung der EU Richtlinie zum Urheberrecht an den Gesetzgeber adressieren wird.

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Quelle:
Presseinformation vom 22.04.2020
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2020

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