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VERBRAUCHERSCHUTZ/013: Verbraucherschutz bei Rechtsberatung (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 2. Februar 2007

Bei Rechtsberatung Verbraucherschutz beachten

DAV: Konkretisierungen notwendig


Berlin (DAV). In erster Lesung hat gestern der Deutsche Bundestag das "Rechtsberatungsrecht", dessen zentraler Kern ein Rechtsdienstleistungsgesetz ist, in den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen. Grundlage war der Regierungsentwurf aus dem November des vergangenen Jahres. Damit ist der parlamentarische Diskussionsprozess eröffnet, in den der Deutsche Anwaltverein (DAV) seine Forderungen einbringen wird. So müsse es im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes dabei bleiben, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diejenigen sind, die zur qualifizierten Rechtsberatung berufen sind und denen die rechtliche Beratung vorbehalten bleibt. Konkretisierungen fordert der DAV bei der Definition des Begriffes der "Rechtsdienstleistung" und bei der Abgrenzung der erlaubten "Nebenleistung". Hier unterstützt der DAV die Verbesserungsvorschläge des Bundesrates beim Rechtsdienstleistungsgesetz.

"Alle Änderungsüberlegungen müssen eines beachten und sicherstellen: Der Bürger muss sich auch weiterhin darauf verlassen können, dass sein Rechtsberater hoch qualifiziert ist, für unrichtigen Rat einsteht, unabhängig und nur am Mandanteninteresse ausgerichtet seinen Rechtsrat erteilt", so der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Hartmut Kilger. Dies könnten nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gewährleisten. Ferner müsse die Regelung so konkret und eindeutig formuliert sein, dass um dessen Auslegung nicht vor Gericht gestritten werden muss.

Die Definition des Gesetzes und insbesondere die Definition der Rechtsdienstleistung muss diesem Ziel Rechnung tragen.

Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung sollen nach Ansicht des DAV nur erlaubt sein, wenn die Nebenleistung eindeutig zum Berufs- und Tätigkeitsbild des Dienstleisters gehört, beispielsweise wenn Reisebüros für die von ihnen vermittelten Reiseverträge für die Kunden die nötigen Pässe, Visa, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen einholen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 06/07 vom 2. Februar 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2007