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VERBRAUCHERSCHUTZ/017: Qualifizierter Rechtsrat durch Anwälte (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 9. Mai 2007

Qualifizierter Rechtsrat nur durch die Anwaltschaft möglich!

- Anhörung zum RDG im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages -


Berlin (DAV). Anlässlich der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für ein Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) begrüßt der Deutsche Anwaltverein (DAV), dass damit Rechtsberatung in den Händen der Anwaltschaft verbleibt. Aufgrund der ursprünglichen Änderungswünsche des Deutschen Bundesrates scheint sich abzuzeichnen, dass es Änderungen beim Regierungsentwurf, insbesondere bei den vom DAV geforderten Punkten einer engeren Auslegung der "Nebenleistung" und der Definition der Rechtsdienstleistung, geben wird.

Im ursprünglichen Regierungsentwurf war es bei der erlaubten "Nebenleistung" weitgehend den Parteien überlassen, was sie selbst als Nebenleistung definieren. "Jetzt zeichnet sich die Chance ab, dass durch eine engere Auslegung des Begriffs der "Nebenleistung" erhebliche Risiken für die Verbraucher vermindert werden," so Rechtsanwalt Dr. Michael Streck, Vorsitzender des DAV-Berufsrechtsausschusses, in der Anhörung. Die Verbraucher hätten einen Anspruch auf qualifizierte Rechtsberatung, die nun durch eine enge Auslegung des Begriffs der "Nebenleistung" und eines exakten Begriffs der Definition der Rechtsdienstleistung möglich ist.

Nach Ansicht des DAV dürfe es Rechtsberatung als erlaubte "Nebenleistung" durch gewerbliche Unternehmen nur dann geben, wenn es zu ihrem Aufgabenbereich gehört. In dem bisherigen Regierungsentwurf war dieser Anwendungsbereich weit gefasst. Aufgrund der weiter geführten Diskussionen scheint sich abzuzeichnen, dass künftig gewerbliche Unternehmen eine solche "Nebenleistung" nur anbieten können, wenn diese zur Erfüllung der Hauptleistung absolut notwendig ist.

"Rechtsberatung setzt hohe Qualität voraus, die nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte liefern können," so Streck weiter.

Bezüglich der vorgesehenen Möglichkeiten der Einführung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen kann der Schutz vor unerlaubter und unqualifizierter Rechtsberatung verstärkt werden. Dadurch wird der Meinung entgegengewirkt, unerlaubte Rechtsberatung sei tolerabel.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 21/07 vom 9. Mai 2007
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Mai 2007