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VERBRAUCHERSCHUTZ/021: Erfolgreicher Schutz durch Rechtspolitik (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 14. März 2008

Erfolgreicher Verbraucherschutz durch Rechtspolitik


Anlässlich des fünfundzwanzigsten Weltverbrauchertages am 15. März 2008 hob Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Bedeutung des Verbraucherschutzes in der Rechtspolitik hervor: "Unser Leitbild ist der mündige Verbraucher und die mündige Verbraucherin. Deshalb setzen wir auf ihre Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung. Aber auch die Belange der Wirtschaft müssen angemessen berücksichtigt werden. Unsere rechtspolitischen Vorhaben tragen dem Rechnung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit und die Transparenz für Verbraucher ohne die Wirtschaft mit unverhältnismäßigen Auflagen zu belasten", sagte die Ministerin.

"Zum Jahresbeginn sind zwei wichtige Reformvorhaben in Kraft getreten: Der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle bringt die Interessen der Verbraucher, der Urheber und die Belange der Geräteindustrie und der Wissenschaft in einen angemessenen Ausgleich. Und mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts werden die Versicherten bei der Lebensversicherung an den mit ihren Prämien erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Außerdem wurde die Beratung und Information der Kunden beim Abschluss von Versicherungen deutlich verbessert. Diesen erfolgreichen Kurs werden wir mit unseren aktuellen Vorhaben zum Verbraucherschutz fortsetzen", so Zypries weiter.

Zu diesen Projekten zählen:

Am 11. März haben Bundesministerin Brigitte Zypries und Bundesminister Horst Seehofer ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung gegen unerlaubte Telefonwerbung vorgestellt. Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen sich leichter von Verträgen lösen können, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und sie werden besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder. Mehr dazu unter www.bmj.bund.de/cold-calling.

Kreditverkäufe: Viele Banken sind in den letzten Jahren dazu übergegangen ihre Bilanzen von Problemkrediten zu entlasten und diese weiter zu veräußern, speziell an Finanzinvestoren. In der Öffentlichkeit wurde teilweise der fälschliche Eindruck erweckt, dass durch Abtretungen von Grundschulden ein Erwerber auch dann in Grundvermögen vollstrecken kann, wenn Kredite ordnungsgemäß bedient werden. Um der Verunsicherung bei Kreditnehmern entgegen zu treten, hat das Bundesjustizministerium Vorschläge für mehr Kundenschutz vorgelegt.
Mehr dazu unter www.bmj.bund.de/kreditverkaeufe.

Fahrgastrechte: Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer werden künftig deutlich mehr Rechte erhalten, vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen. Es wird gesetzliche Ansprüche auf Entschädigungen bei Zugausfällen und - verspätungen geben. Menschen mit Behinderungen werden es leichter haben, mit der Bahn zu fahren, und die Rechte der Fahrgäste bei Personenschäden werden verbessert. Das Bundesministerium der Justiz hat dazu im Herbst letzten Jahres Eckpunkte vorgelegt.
Mehr dazu unter www.bmj.bund.de/fahrgastrechte.

Ein Girokonto ist heutzutage für viele Bürgerinnen und Bürger die Voraussetzung für die Teilnahme und Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben. Ein Girokonto für alle Bürgerinnen und Bürger ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, denn Kontolosigkeit und damit der Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr sind nicht nur finanziell nachteilig, sondern beschränken die Betroffenen in ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit oder bedrohen gar ihre Existenz. Die Bundesregierung will den Weg der Selbstverpflichtung der Kreditinstitute mit einer Reform des Kontopfändungsschutzes flankieren, damit alle Bürgerinnen und Bürger am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können. Der Deutsche Bundestag hat am 24. Januar dieses Jahres in Erster Lesung über den Gesetzentwurf beraten.
Mehr dazu unter http://www.bmj.bund.de/p-konto.

Die Reform der Verbraucherinsolvenz trägt dem Verbraucherschutz im besonderen Maße Rechnung. Der Gesetzentwurf, über den der Deutsche Bundestag am 14. Februar dieses Jahres in Erster Lesung beraten hat, sieht vor, auch dem völlig mittellosen Verbraucher den Schutz vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und eine umfassende Entschuldung auch ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu ermöglichen. Das vereinfachte Entschuldungsverfahren schafft einen sozial gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern. Es bietet dem redlichen Schuldner eine Chance für einen Neubeginn ohne Schulden.
Mehr dazu unter http://www.bmj.bund.de/verbraucherinsolvenz.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 14.03.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-90 30
Telefax 01888 580-90 46
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email: presse@bmj.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2008