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VERBRAUCHERSCHUTZ/024: Zugang zum Recht wirtschaftlich kalkulierbar (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 3. Juli 2008

Streiten ist Grundrecht!

Gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Anwaltsvereins, des baden-württembergischen Justizministeriums und der Bundesrechtsanwaltskammer zum Zugang zum Recht in Brüssel


Berlin/Brüssel (DAV). Um den Zugang des Bürgers zum Recht ging es in einer Diskussionsrunde, die am Donnerstag (3. Juli 2008) gemeinsam vom Deutschen Anwaltverein (DAV), dem Justizministerium des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrechtsanwaltskammer in Brüssel veranstaltet wurde. Unter dem Titel: "Die Beschreitung des Rechtsweges - wirtschaftlich kalkulierbare Entscheidung oder finanzielles Abenteuer?" verglichen die Podiumsteilnehmer aus England, Belgien und Deutschland ihre jeweiligen Rechtssysteme daraufhin, ob die Bürger ohne größere finanzielle oder bürokratische Hürden Streitfragen auf gerichtlichem Wege klären lassen können.

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Rechtsanwalt Hartmut Kilger sagte: "Die Kalkulierbarkeit der Kosten für die Rechtsverfolgung in Deutschland zeichnet sich durch eine hohe Transparenz aus. Die bietet den Mandanten von vornherein die Möglichkeit, die voraussichtlichen Kosten eines Rechtsstreits zu überschauen".

"Die Beschreitung des Rechtsweges ist in Deutschland kein finanzielles Abenteuer, betonte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges im Rahmen der Diskussion. "Gerade bei niedrigeren Streitwerten ist aufgrund relativ geringer Kosten der Zugang zum Recht für den Verbraucher gewährleistet".

"Wer vor Gericht geht, möchte wissen, was es kostet, das gilt vor allem auch für den, der vor Gericht gezogen wird", betonte Baden-Württembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP). Gutes Recht gebe es nicht umsonst. "Das Kostenrisiko ist für die Rechtssuchenden in Deutschland aber überschaubar. Das halte ich für einen wichtigen Teil des Zugangs zum Recht, den es zu bewahren gilt", so der Minister.

In Deutschland ist es insbesondere die Streitwertabhängigkeit der Kosten, die es dem Bürger ermöglicht, mit einem kalkulierbaren Risiko seine Rechte zu verfolgen. Das hat eine Studie zu den Kosten der Rechtsverfolgung im internationalen Vergleich ergeben, die vor wenigen Monaten vom Institut der Deutschen Wirtschaft vorgestellt wurde. Die so gestaffelten Anwalts- und Gerichtskosten stellen sicher, dass der finanzielle Aufwand in jedem einzelnen Fall im angemessenen Verhältnis zum Wert der Sache steht.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 19/08 vom 3. Juli 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel. 030/72 61 52-1 29, Fax 030/72 61 52-1 93
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2008