Schattenblick →INFOPOOL →RECHT → FAKTEN

VERBRAUCHERSCHUTZ/027: Pläne zur Begrenzung der Beratungshilfe abgelehnt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 13. Oktober 2008

DAV lehnt Bundesratspläne zur Begrenzung der Beratungshilfe ab

Beratungshilfe liegt jährlich bei rund 1 Euro pro Einwohner


Berlin (DAV). Am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, die Rechtsberatung für einkommensschwache Bürger einzudämmen. Begründet wird dies mit explodierenden Kosten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt diese Pläne entschieden ab und appelliert an den Bundestag, sich diesem Ansinnen entgegenzustellen. Bei dem insgesamt in Deutschland pro Jahr aufgewendeten Volumen der Beratungshilfe in Höhe von 86 Millionen Euro (2007) besteht ohnehin kaum Einsparpotenzial.

"Pro Einwohner gibt die öffentliche Hand lediglich rund 1 Euro jährlich für die Beratungshilfe aus", betont Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Es gehe schließlich darum, dass auch sozial Schwache Zugang zum Recht hätten. Zudem müsse sich der Gesetzgeber fragen, warum sich zahlreiche Betroffene erfolgreich vor Gericht wehren, wenn er so komplexe Regelungen erlässt, wie beispielsweise die Hartz-IV-Gesetzgebung.

Auch der internationale Vergleich lässt für Einsparungen keinen Raum. So wurde in einer vergleichbaren Untersuchung zur Prozesskostenhilfe festgestellt, dass über das Jahr 2006 für die Bundesrepublik Prozesskostenhilfe für 498 Millionen Euro gewährt wurde. Das bedeutet 5,58 Euro pro Einwohner. In den Niederlanden werden bereits 23,22 Euro pro Einwohner, in Norwegen 29,86 Euro oder in England bereits 57,78 Euro pro Einwohner, für Prozesskostenhilfe ausgegeben. England ist die Unterstützung sozial Schwacher zehnmal so viel wert als Deutschland.

"In Deutschland wird nicht zu viel für den Zugang zum Recht für sozial Schwache ausgegeben", betont Kilger. Die Zahlen zeigen deutlich, dass in der Bundesrepublik Deutschland eher zu wenig Ressourcen für die rechtlichen Möglichkeiten für sozial Schwache aufgewendet werden.

Eine "mutwillige Inanspruchnahme" der Beratungshilfe, wie sie der Bundesrat festgestellt haben will, kann die Anwaltschaft so nicht nachvollziehen. Die Anwaltschaft ist bereit, ihre gesellschaftliche Verantwortung im Bereich der Beratungs- und Prozesskostenhilfe als nahezu pro-bono Tätigkeit wahrzunehmen, da kostendeckend in diesem Bereich ohnehin nicht gearbeitet werden kann. Von der öffentlichen Hand erwartet der DAV ein gleiches Engagement. Wirtschaftlich Schwache müssten weiterhin zu ihrem Recht kommen können.


*


Quelle:
Pressemitteilung Nr. 28/08 vom 13. Oktober 2008
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
Tel.: 0 30/72 61 52-1 29, E-mail: walentowski@anwaltverein.de
Sekretariat: Katrin Schläfke, Tel.: 0 30/72 61 52-1 49,
Christina Lehmann, Tel.: 030/72 61 52-1 39
Fax: 0 30/72 61 52-1 93
E-mail: schlaefke@anwaltverein.de; lehmann@anwaltverein.de
Internet: www.anwaltverein.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2008