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VERKEHR/337: 48. Verkehrsgerichtstag - Fehlende Rechtsmittel gegen "Idiotentest" (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 27. Januar 2010

Arbeitskreis VI: "Idiotentest" auf dem Prüfstand

Anwälte bezeichnen fehlende Rechtsmittel gegen so genannten Idiotentest als Skandal


Goslar/Berlin (DAV). Nach Ansicht der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) steht der "Idiotentest" zu Recht auf dem Prüfstand. So müsse es eine Möglichkeit für die Betroffenen geben, sich gegen die Verfügung, sich einer MPU zu unterziehen, wehren zu können, mithin ein Rechtsmittel geben. Wer der Anordnung einer MPU nicht Folge leistet oder keine erfolgreiche Untersuchung nachweisen kann, verliert automatisch seinen Führerschein. Wer also untätig bleibt, kann sich gegen den Verlust nicht einmal wehren. Auch die Prüfer müssen überprüft werden. Zur Überprüfbarkeit des Gutachtens stellen Tonbandaufnahmen ein wirkliches Mittel dar.

"Der Skandal ist, dass man sich gegen Entscheidungen des "Idiotentests" nicht wehren kann", erläutert Rechtsanwalt Christan Janeczek von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten. Werde ein MPU Gutachten nicht beigebracht, wird die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar in sofort vollziehbarer Weise. Nach einem jahrelangen Verwaltungsverfahren könnte man dann erfahren, fehlerhaft behandelt worden zu sein. Die mit dem Führerschein ebenso verlorene Existenz kehrt aber nicht zurück. Ein Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU hat letztmalig der 41. Deutsche Verkehrsgerichtstag abgelehnt. "Die Verkehrsrechtsanwälte appellieren an den 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag, sich für Rechtsmittel auszusprechen", so Janeczek weiter.

Damals wurde aber richtigerweise festgestellt, dass Akzeptanz und Transparenz der Begutachtung, aber auch die Überprüfbarkeit des Gutachtens und der Prüfer dadurch verbessert werden kann, dass Tonbandaufnahmen erfolgen.

"Diese richtige Feststellung wurde leider nicht umgesetzt, so ist deren flächendeckende und verpflichtende Nutzung zu fordern", so Janeczek weiter. Der Prüfer selbst bedarf der Überprüfung, da er bei der Beurteilung einer so wichtigen Frage, wie der Fahreignung, nicht die einzige und zugleich letzte Instanz sein könne.

"Derzeit ist die MPU für den Laien ein undurchdringliches, mythenumwobenes Glücksspiel, was allein schon der umgangssprachliche und nun auch für die Betitelung des Arbeitskreises verwendete Begriff des "Idiotentests" belegt", so Janeczek weiter. Das Problem der MPU sei somit nicht das Instrument an sich, sondern sein Umgang mit dem Begutachteten. Dazu gehöre auch, dass die MPU nur zu ihrem eigentlichen Zweck eingesetzt wird, nämlich bestehende Zweifel an der Fahreignung aus dem Weg zu räumen. Stimmen, die auch bei Straftaten außerhalb und ohne Bezug auf den Straßenverkehr die Anordnung einer MPU fordern, wollten eigentlich die abschreckende Wirkung des Begriffes nutzen. "Solche Bestrebungen sind von vornherein abzulehnen!"


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Quelle:
Pressemitteilung VGT 6/10 vom 27. Januar 2010
anläßlich des 48. Deutschen Verkehrsgerichtstages, 27. bis 29. Januar 2010 in Goslar
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2010