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VERKEHR/338: 48. Verkehrsgerichtstag - Unfallrisiko "junge Fahrer" (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 27. Januar 2010

Arbeitskreis VII: Unfallrisiko "junge Fahrer"

Bisherige Maßnahmen ausreichend - Weitere Maßnahmen nicht notwendig


Goslar/Berlin (DAV). Es gibt eine überdurchschnittlich hohe Unfallbeteiligung "junger Fahrer", dass heißt, Verkehrsteilnehmer zwischen 18 und 25 Jahren. Die bisherigen Maßnahmen, wie die Einführung eines obligatorischen Fahrsicherheitstrainings, das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger oder der Führerschein auf Probe haben zur Verringerung der Unfallhäufigkeit und Unfallfolgen geführt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) begrüßt auch den Modellversuch "begleitendes Fahren ab 17". Aufgrund der positiven Erfahrungen wird die Einführung einer solchen dauerhaften Regelung gefordert.

"Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Leistungsbeschränkungen für junge Kraftfahrer stellen aus unserer Sicht keine Lösungsansätze dar. Insbesondere ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung für junge Fahrer in der Praxis schwer kontrollierbar und umsetzbar", erläutert Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt von den Verkehrsrechtsanwälten des DAV. Auch sei eine Leistungsbeschränkung praktisch nicht durchsetzbar. Eine solche Regelung würde eine Vielzahl von jungen Verkehrsteilnehmern faktisch vom Straßenverkehr ausschließen und ihnen die Möglichkeit nehmen, Fahrpraxis zu sammeln, wenn das elterliche Fahrzeug die Leistungsgrenze überschreiten würde. Es könnte wegen der Begrenzung finanzieller Mittel kein eigenes Fahrzeug für den "jungen Fahrer" angeschafft werden.


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Quelle:
Pressemitteilung VGT 7/10 vom 27. Januar 2010
anläßlich des 48. Deutscher Verkehrsgerichtstages, 27. bis 29. Januar 2010 in Goslar
Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2010