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VERKEHR/430: Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - Berlin, 25. Juni 2012

Ressort: Justiz/Verkehr

Mindestanforderungen für ordnungsgemäßes Fahrtenbuch



München/Berlin (DAV). Wer einen Dienstwagen fährt und dafür ein Fahrtenbuch führt, muss bestimmte Regeln beachten. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen, entschied der Bundesfinanzhof am 1. März 2012 (AZ: VI R 33/10).

Dabei reicht es nicht aus, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden, warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine vollständige Aufzeichnung verlange grundsätzlich Angaben zu Ausgangs- und Endpunkt jeder einzelnen Fahrt mit genauer Zieladresse und Kunde im Fahrtenbuch selbst. Der Arbeitnehmer muss immer dann ein Fahrtenbuch beim Finanzamt vorlegen, wenn er den für den Dienstwagen anzusetzenden geldwerten Vorteil nicht mit der Ein-Prozent-Regelung, sondern auf Grundlage von Fahrtenbüchern versteuert.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 22/12 vom 25. Juni 2012
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2012