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VERKEHR/465: Deutscher Anwaltverein begrüßt Beibehaltung des Punkterabatts in Flensburg (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 24. April 2013

DAV begrüßt Beibehaltung des Punkterabatts in Flensburg



Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass sich der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages für die Beibehaltung des "Punkterabatts" bei der Flensburger "Verkehrssünderdatei" ausgesprochen hat. Der DAV hat diesen Punkt immer kritisiert und begrüßt diesen Kurswechsel. Nach Meinung des DAV gibt es nach wie vor Änderungsbedarf.

Nach wie vor ist die Einteilung der künftigen Punktevergabe so nicht nachvollziehbar. Durch die neue Einteilung wird die Möglichkeit der feineren Unterscheidung der Vergehen von einem bis sieben Punkten aufgegeben. Beispielsweise würde ein Handyverstoß mit einem Punkt und eine fahrlässige Tötung ohne Entzug der Fahrerlaubnis mit nur zwei Punkten geahndet. Nach dem bisherigen System hätte eine fahrlässige Tötung eine Eintragung von fünf Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 14/13 vom 24. April 2013
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013