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VERKEHR/561: 53. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin/Goslar, 28. Januar 2015
53. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (28. bis 30. Januar 2015)

Arbeitskreis V: Ablenkung durch moderne Kommunikationstechniken

Spannungsfeld Verkehrssicherheit und moderne Kommunikation - keine Lösung durch neue Vorschriften



Goslar/Berlin (DAV). Das Gefährdungspotenzial durch die modernen Kommunikationsmittel wird von den Autofahrerinnen und -fahrern unterschätzt. Gerade die Nutzung von mobilen Endgeräten führt zur Ablenkung. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) dürfte aus Gründen des Datenschutzes bei einem Unfall nicht überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang ein mobiles Endgerät genutzt wurde. Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel sollte durch die in Fahrzeuge eingebauten Geräte von den Herstellern zusammengefasst werden. Diese sollten dann aber nur eingeschränkt oder teilweise gar nicht während der Fahrt nutzbar sein.

Für Ermittlungsbehörden ist es bei einem Unfall schwer, die Ablenkung als Unfallursache festzustellen, da die Nutzung von außen nicht immer erkennbar ist. "Speichert man jedoch den Zeitpunkt und den Umfang des Zugriffs und stellt dies den Behörden zur Verfügung, ist dies unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes unzulässig", so Rechtsanwalt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Die Hersteller sind vielmehr gehalten, moderne Kommunikationsmittel in die Fahrzeuge einzubauen, die nur genutzt werden können, wenn von ihnen keine die Verkehrssicherheit gefährdende Ablenkung des Fahrers ausgeht. "Ein Internetzugriff sollte beispielsweise nur bei einem stehenden Fahrzeug möglich sein", so Funk weiter.

Weitere Vorgaben dürften nicht möglich sein. Durch das Angebot der Nutzung von Kommunikationsmitteln durch den Einbau entsprechender Geräte durch die Hersteller, könnte ein Schritt Richtung Verkehrssicherheit getan werden. Dies könnte auch das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer hinsichtlich der Gefährdung durch moderne Kommunikationstechniken schärfen.

"Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Probleme der Verkehrssicherheit nicht ausschließlich durch Strafverschärfungen gelöst werden können", so Funk. Würde man die Kommunikation mit eingebauten Geräten vollends verbieten, würden die Verkehrsteilnehmer einfach auf die - dann noch gefährlicheren - mobilen Endgeräte zurückgreifen.

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Quelle:
Pressemitteilung VGT 5/15 vom 28. Januar 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2015


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