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VERKEHR/600: Abbiegen bei Grün - auf Fußgänger achten (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 21. Oktober 2015

Ressort: Justiz/Verkehr

Abbiegen bei Grün - auf Fußgänger achten!


Dresden/Berlin (DAV). Ein Fußgänger darf beim Überqueren eines Fußgängerüberweges bei grüner Fußgängerampel darauf vertrauen, dass abbiegende Autos ihn beachten. Nur weil ein Fahrzeug ebenfalls Grün hat und links abbiegen will, heißt dies nicht, dass der Fahrer nicht auf Fußgänger achten muss. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden am 5. Januar 2015 (AZ: 7 U 568/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Die Frau wurde auf einem Ampelübergang von einem Lkw erfasst. Die Fußgängerampel zeigte Grün. Bei der Frage, wer für den Unfall haften muss, war der Lkw-Fahrer der Meinung, dass die Fußgängerin zumindest mithaften müsse. Sie hätte auf querende Autos achten müssen. Schließlich sei auch für den Lkw-Fahrer die Ampel grün gewesen.

Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht. Grundsätzlich dürfe ein Fußgänger darauf vertrauen, dass auf ihn geachtet wird. Zwar dürften Fußgänger nicht blindlings über die grüne Ampel gehen. Es reiche aber aus, wenn man einen kurzen Seitenblick nach rechts werfe. Ohne weitere konkrete Anhaltspunkte, etwa eine hohe Geschwindigkeit des Fahrzeugs, müsse sich der Fußgänger nicht ständig vergewissern, dass er gefahrlos den Überweg nutzen könne.

Das Gericht sah also die Verantwortung für den Unfall allein beim Lkw-Fahrer. Daher muss er allein haften.

Informationen:
www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung VerkR 38/15 vom 21. Oktober 2015
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2015

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