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VERKEHR/673: 55. Deutscher Verkehrsgerichtstag - Verpflichtende Gesundheitstests für Senioren am Steuer (DAV)


Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) - Berlin/Goslar, 24. Januar 2017
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (25. bis 27. Januar 2017)

Arbeitskreis III: Senioren im Straßenverkehr

Verpflichtende Gesundheitstests für Senioren am Steuer


Goslar/Berlin (DAV). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) fordert verpflichtende Gesundheitstests für Autofahrer ab dem 75. Lebensjahr. "Freiwillige Angebote haben in der Vergangenheit wenig Resonanz gefunden", sagt Rechtsanwalt Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Daher erscheinen nach Ansicht des DAV verpflichtende Überprüfungen angemessen. Die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr sollte ähnlich wie beim Führerscheinerwerb von neutralen Stellen überprüft werden.

"Obwohl ältere Personen mit zunehmendem Alter ihre Teilnahme am Straßenverkehr als Autofahrer reduzieren, sind sie überproportional häufig Verursacher von Verkehrsunfällen", betont Funk. Auswertungen des Statistischen Bundesamtes haben Folgendes ergeben: Im Jahr 2015 waren rund 380.000 Pkw-Fahrer an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt. In 55,5 Prozent der Fälle hatten die Pkw-Fahrer den Unfall auch selbst verursacht. Bei Fahrern der Generation 75+ war dies jedoch bei 75,1 Prozent der Fall. Laut statistischem Bundesamt ist das mit Abstand der höchste Wert aller Altersgruppen.

"Zudem sind 46 Prozent der Geisterfahrer älter als 65 Jahre", so Funk. Dies zeige, dass diese Gruppe der Autofahrer auch ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstelle.

In anderen Europäischen Staaten sind Überprüfungen von Senioren bereits Alltag. "In den Niederlanden, in Norwegen und in Schweden ist etwa eine Arztuntersuchung ab 70 Jahren Pflicht", sagt Funk. So würden, ähnlich wie beim Führerscheinerwerb, die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr geprüft.

Denkbar wäre nach Ansicht des DAV auch, bestehende Defizite von Senioren durch Auflagen zu kompensieren: Etwa die Beschränkung auf Tagfahrten oder die Begrenzung auf bestimmte, vertraute Streckenabschnitte.

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Quelle:
Pressemitteilung VGT 3/17 vom 24. Januar 2017
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2017

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