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ZIVILRECHT/322: Ratgeber zum neuen Versicherungsvertragsrecht (BMJ)


Bundesministerium der Justiz - Berlin, 16. Januar 2008

Mehr Informationen für Versicherte: Der Ratgeber zum neuen Versicherungsvertragsrecht


Seit dem 1. Januar 2008 haben Versicherte mehr Rechte: Das neue Versicherungsvertragsrecht stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer und verbessert die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht. Mit einem Ratgeber informiert das Bundesjustizministerium über die neuen Vorschriften für Versicherungsverträge.

Die Broschüre "Das neue Versicherungsvertragsgesetz" gibt Auskunft darüber, welche Rechte Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern zustehen und welche Pflichten sie zu beachten haben.

Der Ratgeber gibt Antworten auf zahlreiche Fragen: Was ist überhaupt ein Versicherungsvertrag und wie kommt er zustande? Was muss ich bei Vertragsschluss oder danach beachten? Was ist ein Produktinformationsblatt? Was tun, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer kommt?

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich so schnell einen guten Überblick über die gesetzlichen Regelungen verschaffen.

"Das neue Versicherungsvertragsgesetz" kann unter www.bmj.de/das-vvg heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 16.01.2008
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Eva Schmierer
Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 01888 580-90 30
Telefax 01888 580-90 46
http://www.bmj.bund.de
email: presse@bmj.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2008