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ZIVILRECHT/354: Gesetzesnovelle stärkt deutschen Pfandbrief (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Newsletter vom 9. Juli 2008

Geplante Gesetzesnovelle stärkt deutschen Pfandbrief


Vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat sich der deutsche Pfandbrief als erfreulich robust erwiesen. Das verdankt der deutsche Pfandbriefmarkt den hohen Sicherheitsstandards, denn Pfandbriefe - von einer Pfandbank gegebene Anleihen - sind zusätzlich durch Schiffs-, Staats- oder Hypothekenkredite abgesichert. Im Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe Deckungsmasse zur Verfügung.

Die geplante Novelle des Pfandbriefgesetzes umfasst folgende Änderungen:

1. Die Möglichkeiten, Forderungen gegen nachrangige Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Regionen und Länder in Deckung zu nehmen, sollen erweitert werden. Somit wird das Pfandbriefgesetz an die im Jahr 2006 neu gefasste Bankenrichtlinie angepasst. Allerdings sieht die Novelle im Vergleich zum EU-Recht eine strengere Abgrenzung vor: Die erweiterte Deckungsmöglichkeit wird mit Bonitätsstufe 1 nur für die USA, Kanada, die Schweiz und Japan eingeräumt. Grund: Qualität und Sicherheit der deutschen Pfandbriefe sollen auch weiterhin gewährleistet sein.

2. Die Laufzeit von Schiffshypothekendarlehen wird von 15 auf 20 Jahre erhöht. Dadurch kann für die gesamte im Pfandbriefgesetz unterstellte 20-jährige Lebensdauer eines Schiffes ein Darlehen gewährt werden.

3. Alle beteiligten Konsorten sollen sich sicher und zuverlässig über Pfandbriefe refinanzieren können. Zur Erleichterung dieser Konsortialfinanzierung wird eine Kollision des Pfandbriefgesetzes (Deckungsregister) und des Refinanzierungsgesetzes beseitigt.

4. Mit dem Flugzeugpfandbrief wird ein neues Produkt zugelassen. Der innovative Flugzeugpfandbrief muss einen hohen Sicherheitsanspruch erfüllen und wird deshalb maßgeblich den Regelungen des Schiffspfandbriefes nachgebildet.

Mit der neuen Gesetzesnovelle soll der Erfolg des deutschen Pfandbriefes auch für die Zukunft gesichert werden.


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Quelle:
BMF-Newsletter vom 09.07.2008
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 030/18 682-33 00
Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2008