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ZIVILRECHT/450: Augen auf im Supermarkt (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 10. Februar 2010

Ressort: Ratgeber/Service/Recht

Augen auf im Supermarkt


Bamberg/Berlin (DAV). Wer in einem Supermarkt über einen Rollcontainer stürzt, kann dafür in der Regel nicht den Supermarktbetreiber verantwortlich machen. Für die Folgen des Sturzes ist er selbst verantwortlich, wenn der Rollcontainer gut sichtbar ist und der Kunde ausreichend Platz hat, um an ihm vorbei zu gehen. So entschied des Oberlandesgericht Bamberg am 12. Dezember 2009 (AZ: 6 U 44/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Die Klägerin war im Supermarkt der Beklagten an einem Rollgitterwagen mit dem Fuß in einer querstehenden Rolle hängen geblieben und dadurch gestürzt. Sie meinte, das Personal hätte dafür Sorge tragen müssen, dass das Rad an dem Rollgitterwagen nach dem Abstellen des Wagens gerade gestellt wird. Sie zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu und forderte Schadensersatz von dem Supermarktbetreiber.

Nachdem die Klage schon in der ersten Instanz gescheitert war, hatte sie auch bei den Bamberger Richtern keinen Erfolg. Rollen eines Gitterwagens würden immer aus den Umrissen des Wagens selbst herausragen und daher stets ein gewisses Risiko bergen. Auch sei der Gang trotz des abgestellten Rollcontainers ausreichend breit gewesen, so dass die Kundin in einigem Abstand hätte vorbei gehen können. Auch sei diese "Gefahr" für jedermann überschaubar gewesen. Es könne nicht erwartet werden, dass die Betreiber von Einkaufsmärkten ihre Kunden vor sämtlichen potentiellen Gefahrenquellen schützen. Die Kundin müsse schon ausgesprochen eng am Hindernis vorbei gegangen sein, um überhaupt darüber zu stürzen. Auch wäre es ja problemlos möglich gewesen, durch die Wahl eines anderen Durchganges das Passieren der engen Stelle zu vermeiden. Verursacht sei der Sturz der Klägerin allein durch ihre eigene Unaufmerksamkeit.

Information: www.anwaltauskunft.de


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 09/10 vom 10. Februar 2010
Tipps der Deutschen Anwaltauskunft, Monat Februar 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2010