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ZIVILRECHT/489: Versicherungsrecht - Kleinsparer zahlen die Zeche (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 20. Dezember 2010

Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht

Kleinsparer zahlen die Zeche


Berlin (DAV). Vor einer neuen Entwicklung im Lebensversicherungsgeschäft warnt die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Dabei geht es um so genannte Einmalzahlungen. Wer eine neue Lebensversicherung mit dem Ziel eines langfristigen Vermögensaufbaus abschließen will, sollte auf jeden Fall ein Versicherungsunternehmen wählen, das nur wenige Einmalbetragszahler akzeptiert.

Es ist ein gutes Geschäft - allerdings nur für Leute, die zum Beispiel 200.000 Euro flüssig haben. Wer dagegen nur 50 bis 100 Euro im Monat übrig hat, zahlt für dieses gute Geschäft letztlich die Zeche. Dahinter verbirgt sich eine Entwicklung, die bei Lebensversicherungen in der letzten Zeit immer populärer wurde: die so genannten Einmalbeiträge. Sie stammen von vermögenden Menschen, die die Lebensversicherung als kurzfristige Geldanlage nutzen.

In Zeiten, in denen Banken wanken und selbst Nationalstaaten der finanzielle Kollaps droht, bietet sich die gute alte Lebensversicherung als sichere Geldanlage mit hoher Bonität an. Denn durch die hohe Zahl der Kleinsparer ist genug Deckungsstock vorhanden. Doch genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Versicherungsrechtler an. Denn was für Einmalbeitragszahler ein Vorteil ist, gehe zu Lasten der Kleinsparer, erklärt Rechtsanwalt Thomas Leithoff von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht: "Sie nutzen die Gefahren- und Schicksalsgemeinschaft, die dem Versicherungsgedanken immanent ist, gegen ihre Zwecke und Ziele." Lebensversicherer seien hierzulande von ihrer Struktur her auf den Kleinsparer mit Monatsbeiträgen ausgerichtet. Und deren langfristige Orientierung sorge für verhältnismäßig gute Erträge.

Werfen Sie einen Blick ins Kleingedruckte!

Wer keine Lust hat, mit seinen monatlichen Kleinbeträgen den Gewinn der Einmalzahler zu finanzieren, sollte vor dem Neuabschluss einer Lebensversicherung einen Blick in das berühmte Kleingedruckte werfen. Genauer gesagt, auf den Posten "Bestandsbewegung" im Geschäftsbericht des Versicherers. Denn dort müssen die Unternehmen angeben, wie viele Einmalbeträge und wie viele normale Verträge sie im Bestand haben. "Wer eine langfristige Lebensversicherung abschließen möchte, sollte nur einen Versicherer auswählen, der wenige Einmalbeträge akzeptiert", rät Leithoff.

Die Kunden sollten aber auch die Vermittler in die Pflicht nehmen, empfiehlt der Experte, der über 15 Jahre in verantwortlicher Position bei Versicherungsunternehmen gearbeitet hat. "Finanzberater und Versicherungsvermittler sollten nicht nur checken, wie viel Einmalbeiträge der Versicherer hat, sondern sollten ihren Kunden gegenüber auch genau darlegen und erklären, wie sie das geprüft haben", betont Leithoff.

Langweilig oder legaler Betrug?

Das wird übrigens ab 2011 einfacher: Denn ab diesem Zeitpunkt verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von den Versicherungsunternehmen, zwei voneinander unabhängige Deckungsstöcke einzuführen, also das Geld der Kleinsparer von dem Geld der Einmalzahler zu trennen, und zwar sobald der Anteil an Einmalbeiträgen die Fünf-Prozent-Marke überschreitet. "Das gilt allerdings nur für Neuverträge", warnt Leithoff.

Der Versicherungsexperte nimmt übrigens trotz aller Kritik die klassische Lebensversicherung auch in Schutz: "Sie wurde in der Vergangenheit im günstigsten Fall als langweilig, im schlechtesten Fall als 'legaler Betrug' beschrieben. Beides ist falsch. Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte." Denn es gebe nun mal schlecht und gut geführte Gesellschaften, betont Leithoff: "Der Kunde muss eben nur etwas genauer hinschauen, wem er sein Geld anvertraut."

Über die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV:

Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat 1350 Mitglieder, 350 dieser Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Versicherungsrecht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind in versicherungsrechtlichen Fragen die kompetenten Ansprechpartner für Verbraucher und Versicherungsunternehmen. Sie beraten auch beim Abschluss von Versicherungsverträgen und sind außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung bzw. Abwehr versicherungsrechtlicher Ansprüche tätig.

Weitere Informationen: www.davvers.de

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 Euro pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.


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Quelle:
Pressemitteilung VersR 08/10 vom 20. Dezember 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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Littenstraße 11, 10179 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2010