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ZIVILRECHT/656: Kosten für Porsche-Mietwagen werden ersetzt (DAV)


Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) - Berlin, 4. August 2014

Ressort: Justiz/Verkehr

Kosten für Porsche-Mietwagen werden ersetzt



München/Berlin (DAV). Wer einen Luxuswagen fährt, hat bei einem Unfall Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Dabei kann der Betroffene sogar darauf bestehen, die gleiche Marke zu fahren. Der Schädiger muss die Kosten hierfür tragen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 6. Februar 2014 (AZ: 333 C 26907/12).

Eine Porschefahrerin war schuldlos in einen Unfall verwickelt. Ihr Wagen wurde dabei beschädigt. Für zehn Tage mietete die Frau einen Porsche Panamera. Die Kosten hierfür verlangte sie von der gegnerischen Versicherung. Diese wollte jedoch nur rund die Hälfte zahlen. Sie meinte, die Porschefahrerin hätte auch einen günstigeren anderen Luxuswagen mieten können.

Das Gericht stellte klar: Ein Geschädigter, der einen Luxuswagen fährt, hat auch Anspruch auf einen Luxuswagen als Mietauto. Daher habe die Klägerin auch einen Porsche anmieten dürfen. Die Kosten von rund 2.500 Euro müsse die gegnerische Versicherung zahlen.

Weitere Informationen:
www.verkehrsrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 34/14 vom 4. August 2014
Pressedienst der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2014