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ZIVILRECHT/729: Erteilung von Grundbuchauszügen, wenn die Erben noch nicht feststehen? (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. März 2018

Rubrik: Ratgeber/Service/Erbrecht

Erteilung von Grundbuchauszügen, wenn die Erben noch nicht feststehen?


München/Berlin (DAV). Für potentielle Erben ist es wichtig, über Grundstücke des Verstorbenen alle Informationen zu haben. Wenn der Erbe aber noch nicht feststeht, kann das Grundbuchamt die Auskunft verweigern, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) über einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 11. Januar 2018 (AZ: 34 Wx 201/17) berichtet.

Die potentiellen Erben beantragen beim Grundbuchamt Auszüge über diverse Grundstücke des Erblassers und legen hierfür dessen notarielles Testament, welches sie als Erben vorsieht, vor. Das Grundbuchamt lehnt ab, da das Nachlassverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Das OLG München argumentiert, ein anerkennungswürdiges berechtigtes Interesse rechtlicher Natur für die Einsichtnahme ins Grundbuch besteht unter anderem für denjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist oder im Wege der Grundbuchberichtigung eingetragen werden kann. Hierzu zählen auch die vom Nachlassgericht festgestellten Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers. Im vorliegenden Fall ist das Erbenermittlungsverfahren jedoch wegen bestehender Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers noch nicht abgeschlossen. Der Antragsteller ist somit noch nicht als (Mit-)Erbe festgestellt. Das Nachlassgericht hat im Gegenteil starke Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers und damit an der Wirksamkeit des Testamentes. Ein anerkennungswürdiges berechtigtes Interesse der im Testament vorgesehenen Erben besteht damit momentan nicht.

Informationen: www.dav-erbrecht.de

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Quelle:
Pressemitteilung ErbR 01/18 vom 16. März 2018
Deutscher Anwaltverein (DAV)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2018

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