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STELLUNGNAHME/083: Wilder Westen in Hamburg - Datensammlung ohne konkrete Gefahr und Lücken beim Anwaltsgeheimnis (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 16. August 2019

Wilder Westen in Hamburg: Datensammlung ohne konkrete Gefahr und Lücken beim Anwaltsgeheimnis

Statement von Rechtsanwalt Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) zu geplanten Änderungen des Hamburger Polizeigesetzes:


Der Gesetzentwurf will eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten in einem automatisierten Analysesystem schaffen (§ 49) - vergleichbar mit dem seit 2017 in Hessen eingesetzten, ebenfalls höchst problematischen Programm "hessenDATA". Dies ist aus mehreren Gründen abzulehnen:

Es soll möglich sein, verschiedene Datenbanken zu verknüpfen - auch mit Informationen aus sozialen Netzwerken. Dies ermöglicht der Polizei, umfassende Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile zu erstellen. In anderen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht dies stets für unzulässig erklärt.

Unter dem Begriff der "vorbeugenden Bekämpfung" können unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in den Fokus geraten: Der Einsatz der Datenanalyse, lange bevor überhaupt eine konkrete Gefahr vorliegt, betrifft nämlich naturgemäß auch vollkommen legale Aktivitäten eines jeden. Bedenklich ist auch, dass Betroffene kein Auskunftsrecht haben. Auch ist eine interne oder externe Überprüfung der Maßnahmen nicht vorgesehen - die verfassungsrechtlichen Anforderungen an hinreichende Transparenz und Kontrolle staatlicher Eingriffsmaßnahmen dürften somit deutlich verfehlt werden.

Auch in Sachen Schutz des Anwaltsgeheimnisses ist der Entwurf zu kritisieren: Als Wesensmerkmal der Anwaltschaft muss die Vertraulichkeit zwischen Mandant und Anwalt absolut und nicht nur in bestimmten Fällen geschützt sein - § 62 des BKA-Gesetzes hätte hier als Vorbild dienen können und müssen.

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Quelle:
Statement vom 16. August 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2019

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