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PRÄZEDENZEN/001: Besitzrecht ohne Ende - Containerprozeß Eschwege (Containerprozess wiz)


Besitzrecht ohne Ende - Containerprozeß Eschwege



Am ersten Verhandlungstag gegen drei Witzhäuser Studenten, denen Lebensmitteldiebstahl aus einer Mülltonne vorgeworfen wird, auch unter dem nachhaltigkeitsideologischen Begriff Containern in der Öffentlichkeit diskutiert, kommt es zu einer Vertagung. Das zu erwartende Strafmaß liegt bei 13.500 Euro oder jeweils 3 Monaten Gefängnis.


Presseinformation
Witzenhausen, den 04.02.2014

Prozess gegen angebliche Containerer_innen vertagt

Am 4. Februar 2014 begann um 11 Uhr am Amtsgericht Eschwege der erste Prozesstag eines Verfahrens gegen angebliche Containerer_innen. Nachdem im letzten Juni im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle Lebensmittel aus dem Auto der Angeklagten beschlagnahmt wurden, wurden diese per Strafbefehl zu insgesamt neun Monaten Gefängnis oder 13.500 Euro Strafe verurteilt. Die Polizei und Tegut behaupten, ohne Beweise anführen zu können, dass es sich dabei um containerte Lebensmittel von Tegut handeln würde, die für die Tafel bestimmt gewesen seien.

Schon eine Stunde vor Prozessbeginn versammelten sich ca. 100 Unterstützer_innen zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude um ihre Solidarität mit den Angeklagten auszudrücken. Mit einem Containerfrühstück, Transparenten, einer Samba-Band und einem Traktor wurde ein klares Statement gegen die Kriminalisierungspraxis von Polizei, Staatsanwaltschaft, Tegut und dem Eschweger Amtsgericht gesetzt.

Von Unterstützer_innen und Angeklagten wurde die Absurdität dieses Verfahrens betont, da von Seiten der Ermittlungsbehörde nicht ansatzweise ermittelt wurde, ob die Lebensmittel überhaupt von dem Tegut in Witzenhausen stammen können.

Gleich zu Beginn der Zeug_innenbefragung stellte sich heraus, dass sehr wohl eine Anzeige von Seiten Teguts gegen die Angeklagten gestellt wurde, die jedoch von Tegut kurz vor der Verhandlung zurückgezogen wurde. Es wird dennoch weiter verhandelt, da die Staatsanwaltschaft beschlossen hat, dass ein besonderes öffentliches Interesse an der Bestrafung der Angeklagten besteht.

Es zeichnet sich ab, dass immer mehr Widersprüche in der Argumentationsweise der Polizei und Teguts auftauchen.

Es bleibt unklar, warum die Tegut-Geschäftsführung die beschlagnahmten und bereits aussortierten Lebensmittel auf einen Warenwert von über 150 Euro ansetzt. Nach den Befragungen der Polizei und dem stellvertretenden Tegut-Geschäftsführer äußerte selbst der Richter, dass es sich wenn, dann um einen Diebstahl mit geringem Sachwert handeln würde. Die als Zeugin geladene Polizistin sagte aus, dass die beschlagnahmten Lebensmittel ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum aufwiesen. Da die Tafeln nie Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum von den Supermärkten bekommen, können die im Auto vorgefundenen Lebensmittel nicht für die Tafel bestimmt gewesen sein.

Nachdem bei den Zeug_innenbefragungen gravierende Widersprüche auftraten, bot die Staatsanwaltschaft Verhandlungen über eine Einstellung des Verfahrens an. Die Angeklagten, die weiterhin einen Freispruch fordern und diesen auch als einzig akzeptablen Ausgang des Verfahrens sehen, lehnten dies entschieden ab.

Da noch viel Klärungsbedarf besteht, beispielsweise wie der 3,5 Meter hohe Zaun überwunden worden sein soll, müssen weitere Zeug_innen befragt werden.

Der Prozess wurde auf Donnerstag, den 20. Februar um 14 Uhr vertagt.

Weitere Infos unter:
www.containerprozesswiz.blogsport.de

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Quelle:
Tamara Gremmelspacher
E-Mail: containerprozess-wiz@riseup.net
Internet: www.containerprozesswiz.blogsport.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2014