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KIRCHE/1033: Ratsbericht - Nikolaus Schneider vor der 11. EKD-Synode in Hannover (EKD)


Evangelische Kirche in Deutschland - Pressemitteilung vom 07.11.2010

"Geheiligt werde dein Name"

Ratsbericht: Nikolaus Schneider vor der 11. EKD-Synode in Hannover


- Es gilt das gesprochene Wort! -

Der amtierende Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, hat den mündlichen Ratsbericht am heutigen Sonntag vor der Synode der EKD eingebracht. Schneider stellte seinen Bericht unter die Überschrift der ersten Bitte des Vaterunsers: "Geheiligt werde dein Name".

Anknüpfend an das Wort aus Psalm 90: "Ehe denn die Berge wurden und die Erde und die Welt geschaffen wurden, bist du, Gott, von Ewigkeit zu Ewigkeit", sagte Schneider: "Wir heiligen Gott in der nüchternen Anerkennung der Zeitlichkeit und Zeitbedingtheit allen menschlichen Denkens, Erkennens und Entscheidens." Vor allem die "konkrete Anwendung biblischer Grundnormen" geschehe immer im Modus zeitgebundener Einsicht. Sie sei nicht frei von "interessegeleiteten Urteilen, auch nicht von Irrtümern und Fehldeutungen". Dieses wiederum führe "zu uneinheitlichen ethischen Urteilen" innerhalb der evangelischen Kirche. "Diese Vielstimmigkeit", so Schneider weiter, und "die damit einhergehenden Irritationen sowie die oft mühsamen Verständigungen in den Kirchen der Reformation sind der Preis, den wir für den Verzicht auf ein päpstliches Lehramt zahlen."

Jedoch betonte der Ratsvorsitzende, dass die "Pluralität der Stimmen" nicht mit "Beliebigkeit" verwechselt werden dürfe. Sie bleibe immer bezogen auf "die Grundnorm der Heiligen Schrift und ihre rechte Auslegung" und sei insofern "Streit um die Wahrheit". Deshalb sollten sich auch Protestanten nicht "im Dissens einrichten". Je weiter man sich aber "auf das Feld der politischen Umsetzung" begebe, desto geringer sei der "Grad der Eindeutigkeit", mit dem "konkrete Beiträge oder Leistungen biblisch gefordert" seien. Es sei dann, so Schneider, ein "Gebot der Fairness, offen auszusprechen, dass es christliche Geschwister gibt, die mit guten Gründen eine andere Sicht vertreten."

Ausgehend von dem Gottesnamen "Der Heilige" sagte Schneider, dass sich durch die ganze Bibel der Gedanke ziehe, dass Gottes Heiligkeit auf die Welt übergreife. In diesem Zusammenhang bezeichnete er das Sonntagsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2009 als einen "Meilenstein in dem Bestreben, die prinzipielle Arbeitsruhe am Sonntag als Regel gesellschaftlichen Lebens wieder fester zu verankern." Aber, so Schneider weiter, "die Lobby der grenzenlosen Ladenöffnung schläft noch schlummert nicht", sie teste vielmehr alle Spielräume aus. Die Kirche müsse wachsam sein, dass es am Ende nicht "ärger sein wird als zuvor".

Ausgehend von dem Gottesnamen "Der Schöpfer" sagte Schneider zur Frage der Kernenergie: "Wir brauchen eine Energiepolitik, die nicht wieder neu auf Atomkraft setzt." Die Verlängerung der Laufzeit der Atomreaktoren sehe er deshalb genauso kritisch wie die ungeklärte Frage der Endlagerung. Denn die Dauer der Strahlung der einzulagernden Brennelemente übersteige "das dem Menschen gegebene Maß"

In Bezug auf den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan erinnerte Nikolaus Schneider an die Friedensdenkschrift der EKD aus dem Jahre 2007, die für jeden militärischen Einsatz "klare Zielsetzungen, ein umfassendes Konzept und eine Ausstiegsstrategie" postuliere. Deren Fehlen stelle die ethische Legitimation des Einsatzes in Afghanistan zurzeit in Frage.

Zu der dem Menschen von Gott geschenkten Verantwortung gehöre auch ihre Wahrnehmung in der Anfangsphase des menschlichen Lebens. Deshalb sei es zu kurz geschlossen, wenn mit absoluter Gewissheit postuliert werde, dass Geburtenverhütung, pränatale Diagnostik, künstliche Befruchtung und die Präimplantationsdiagnostk (PID) "Gott ins Handwerk pfuschen" würden und das Bekenntnis zu Gott als dem Schöpfer negierten. In diesem Zusammenhang zitierte Schneider eine Kundgebung der EKD-Synode aus dem Jahre 1987, in der es heißt: "Der Zuwachs an Wissen und Können und die natürlichen Lebensbedingungen stehen nicht im Widerspruch zueinander, solange der Mensch den rechten Gebrauch von seinen Möglichkeiten macht."

Schneider sagte in diesem Zusammenhang, er habe seine Sympathie für Eltern geäußert, die an schweren Erbkrankheiten litten, und die in ihrer Not PID als Hilfe ansähen. Ihm sei allerdings bewusst, wie schwer es sein würde, Grenzen konkret festzuschreiben und in der Praxis durchzuhalten. Mit Nachdruck hielt der Ratsvorsitzende fest, dass allen Tendenzen gewehrt werden müsse, "Leben mit ,gesund' und ,behindert" zu identifizieren. Ohne uneingeschränkte Integration von Menschen mit Behinderungen könne die Kirche nicht für sich in Anspruch nehmen, Leib Christi zu sein. Der Leib Christi sei das biblische Bild dafür, dass wir alle Gaben und Grenzen haben und aufeinander angewiesen sind.

Zum Runden Tisch Heimerziehung führte der Ratsvorsitzende aus, es sei eine wichtige Erkenntnis, dass die Misshandlung vieler "Heimkinder" in den 50-er und 60-er Jahren nicht einfach individuellen Übergriffen zuzuschreiben, sondern auch durch eine "zum System gewordene Erziehungskonzeption" bedingt sei. Dies rechtfertige es, so Schneider weiter, in Hinsicht auf die betroffenen ehemaligen "Heimkinder" auch über eine "Geste der finanziellen Hilfe zur Bewältigung oder Linderung der aktuellen seelischen Verletzungen" nachzudenken. Dafür setze sich die evangelische Kirche am Runden Tisch Heimerziehung "in der Gemeinschaft mit anderen ein, die in der Heimerziehung der 50-er und 60-er Jahre Verantwortung getragen haben."

Schneider äußerte, er sei "beschämt und entsetzt", dass sexuelle Übergriffe auch in Einrichtungen im Bereich der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie stattgefunden haben. Die von den Gliedkirchen der EKD heute eingenommene Haltung lasse sich knapp so unter den Stichpunkten "vorrangige Aufmerksamkeit für die Opfer" und "keine Toleranz gegenüber den Tätern", sowie "vorbehaltlose Zusammenarbeit mit der Justiz" zusammenfassen.

Im Blick auf die aktuelle Debatte zur Bedeutung der Religionen erinnerte Schneider daran, dass das Bundesverfassungsgericht dem christlichen Glauben und den christlichen Kirchen eine "überragende Prägekraft" für die Grundlagen des Staates, die Wertüberzeugungen und Einstellungen zugemessen habe, "auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben" abhänge. Dessen ungeachtet sind die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen für die Wahrnehmung der individuellen wie der korporativen Religionsfreiheit so offen ausgestaltet, dass sie Muslimen wie Christen ermöglicht, ihr Leben nach ihren religiösen Vorstellungen auszurichten.

In diesem Zusammenhang wandte sich der Ratsvorsitzende gegen "pauschale Vorwürfe" gegenüber muslimischen Migrantinnen und Migranten. Die Einwanderungsgesellschaft sei Alltag und Normalität in Deutschland. Sie zu gestalten brauche keine Scharfmacher, sondern verdiene eine "klare Analyse, Geduld, Pragmatismus und Kreativität".

Hannover, 07. November 2010
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick

Den mündlichen Ratsbericht finden Sie unter:
http://www.ekd.de/synode2010/berichte/ratsbericht.html


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Quelle:
Pressemitteilung 273/2010 vom 7.11.2010
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2010