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KIRCHE/1335: Zur Entwicklung bei den kirchlichen Finanzen (Herder Korrespondenz)


Herder Korrespondenz
Monatshefte für Gesellschaft und Religion - 4/2012

Zwischen Gott und Mammon
Zur Entwicklung bei den kirchlichen Finanzen

Von Ulrich Ruh



Die Kirchen in Deutschland gelten als reich; jedenfalls verfügen sie über beträchtliche Vermögenswerte. Im Umgang mit ihren Finanzen fehlt es allerdings an Transparenz. Die wichtigste Frage im Hintergrund ist die nach dem Verhältnis von zukünftigen Aufgaben und ihrer Finanzierung. Die Kirchensteuer ist auf absehbare Zeit nicht zu ersetzen.


Die kirchlichen Finanzen sind in Deutschland ein Dauerthema, und zwar gleichermaßen in der öffentlichen Diskussion über die Rolle der Kirchen in der Gesellschaft wie in der innerkirchlichen Debatte. Auf der einen Seite gelten sowohl die katholische wie die evangelische Kirche hierzulande nicht ohne Grund als reich; schließlich nehmen sie zusammen jährlich über acht Milliarden Euro an Kirchensteuern ein. Gleichzeitig steht aber auch die Frage im Raum, ob die künftige Entwicklung der Einnahmen eine Präsenz von Kirche in der bisherigen Vielfalt und auf dem heutigen Niveau noch erlauben wird. Für zusätzlichen Diskussionsbedarf hat Benedikt XVI. gesorgt, indem er bei seinem Deutschlandbesuch vom September 2011 in Freiburg die Vision einer von "materiellen und politischen Lasten und Privilegien" befreiten Kirche gezeichnet hat, die sich "besser und auf wahrhaft christliche Weise" der Welt zuwenden könne - ohne dabei konkrete Dinge wie die deutsche Kirchensteuer zu erwähnen.

Um die "finanziellen Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns" ging es jetzt bei der 47. Ausgabe der "Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche". Diese vom Bistum Essen getragene, aber im Zuschnitt und in der Teilnehmerschaft (Hochschullehrer des "weltlichen" wie des Kirchenrechts, Juristen vor allem aus der kirchlichen, aber auch aus der öffentlichen Verwaltung) konfessionell gemischte Traditionsveranstaltung bewegt sich jeweils im Spannungsfeld von staatskirchenrechtlichen Grundsatzfragen und aktuellen Herausforderungen auf diesem weitem Feld.

Das zeigte sich auch diesmal beim Treffen am 12. und 13. März in der Katholischen Akademie des Bistums Essen, der "Wolfsburg" in Mülheim (Ruhr): Es ging nicht nur um die verfasssungs- und kirchenrechtlichen Grundlagen von Kirchenfinanzen und Kirchenvermögen, sondern es wurde etwa auch das Problem der zum Verkauf stehenden kircheneigenen Verlagsgruppe "Weltbild" angesprochen, das kurz zuvor die Gesellschafter am Rand der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. ds. Heft, 169) beschäftigt hatte. Der evangelischen Kirche in Deutschland brennt derzeit nichts Vergleichbares auf den Nägeln.


Kommt es zu einem eigenständigen Kirchenabgaberecht?

Dagegen sitzen bei der Kirchenfinanzierung die beiden großen Kirchen im gleichen Boot: Für beide ist die vom Staat von ihren Mitgliedern eingezogene Kirchensteuer die mit Abstand wichtigste Einnahmequelle; beide sind auch Nutznießer von Staatsleistungen (vgl. HK, November 2010, 562 ff.). Sowohl die evangelische wie die katholische Kirche in Deutschland sind durch ihre Wohlfahrtsverbände Diakonisches Werk beziehungsweise Caritasverband Träger vielfältiger sozialer Einrichtungen, die durch staatliche und kirchliche Zuschüsse wie vor allem durch Leistungen aus der Sozialversicherung finanziert werden.

Für das Thema "Grundlage und Legitimation der deutschen Kirchenfinanzierung" griff man bei den diesjährigen "Essener Gesprächen" auf einen prominenten Referenten zurück: Zu den Teilnehmern sprach Ferdinand Kirchhof, der in Tübingen Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht lehrt und gleichzeitig Richter des Bundesverfassungsgerichts ist, seit 2010 auch dessen Vizepräsident. Sein älterer Bruder Paul Kirchhof, ehemaliger Verfassungsrichter, wird übrigens ab dem kommenden Jahr als Nachfolger des Göttinger Staatsrechtlers Christian Starck die Leitung der "Essener Gespräche" übernehmen.


Ferdinand Kirchhof führte aus, das deutsche Verfassungsrecht stelle die Finanzierung der Kirche auf eine normativ sichere und klare Basis; auch von europäischer Seite drohe keine Gefahr, wohl aber von einer sinkenden Akzeptanz der Kirchensteuer in der Bevölkerung: Die Mitgliederzahlen der großen Kirchen gingen zurück, es mache sich ein privatisiertes Christentum zu Lasten der Institution Kirche breit. Gleichzeitig betonte er, die Kirchensteuer sei eigentlich keine Steuer, sondern ein "öffentlich-rechtlicher Mitgliedsbeitrag". Der Mitgliedsstatus des Abgabepflichtigen bilde "ihren Grund und ihre Grenze".

Im Blick auf die weitere Entwicklung formulierte der Verfassungsrichter den Leitsatz: "Die Wanderung des Steuersystems von personenorientierten Ertrags- zu auf Konsumakte ausgerichteten Verbrauchssteuern, eine vermehrte Einführung von Quellensteuern, das Ausweichen auf nichtsteuerliche Abgaben und die Mängel der Anbindung der Kirchensteuer an - vor allem lenkende - Regeln des Einkommenssteuerrechts werden zu einem eigenständigen Kirchenabgabenrecht führen". Mit dieser Perspektive stieß er nicht durchweg auf Gegenliebe. So merkte Jens Petersen, der Finanzreferent im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, an, die Bindung der Kirchensteuer an die Einkommensteuer sei trotz gewisser Schwächen nach wie vor ein gerechtes System, und stellte die Frage, wie denn wohl ein kircheneigener Steuertarif als Alternative aussehen könnte. Auch Kirchhofs Insistieren auf dem Begriff "Mitgliedsbeitrag" für die Kirchensteuer wurde in der Diskussion kritisiert.


Zum Streitthema Staatsleistungen an die Kirchen erinnerte er an den schon in der Weimarer Reichsverfassung (Art., 1) enthaltenen Auftrag an die Länder, diese abzulösen. Dieser Gesetzgebungsauftrag habe trotz jahrzehntelanger Untätigkeit des Gesetzgebers nichts von seiner Verbindlichkeit eingebüßt. Bis zu seiner Einlösung müssten die Staatsleistungen allerdings weiter erbracht werden. Sonstige Staatszuschüsse an Kirchen seien sachlich wegen der Nützlichkeit ihrer Aktivitäten für das Gemeinwesen legitimiert, könnten aber verfassungsrechtlich mit diesem Argument nicht von ihnen eingefordert werden.

"Die katholische Kirche hat das angeborene Recht, unabhängig von der weltlichen Gewalt, Vermögen zur Verwirklichung der ihr eigenen Zwecke zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten und zu veräußern" - dieser lapidare Satz steht am Anfang des Teils im Codex Iuris Canonici, der sich mit dem Kirchenvermögen befasst (Can. 1254 Paragraph 1). Zu diesem systematisch ausgearbeiteten Vermögensrecht gibt es auf evangelischer Seite keine direkte Parallele. So hatte Michael Germann, Professor für Öffentliches Recht, Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Universität Halle-Wittenberg, in seinem Referat über kirchliche Vermögensverantwortung nach evangelischem Kirchenrecht aus vielfältigen Einzelmaterialien eine Gesamtkonzeption zu entwickeln. Rüdiger Althaus, Kirchenrechtler an der Theologischen Fakultät Paderborn, konnte dagegen auf die einschlägigen Bestimmungen des Codex zurückgreifen.


Bindung an den Auftrag der Kirche

Germann formulierte sozusagen als Überschrift seiner Ausführungen die These, Seriosität im Umgang mit Geld sei eine der wichtigsten Bedingungen für die Vertrauenswürdigkeit von Kirche gegenüber der Öffentlichkeit. Gleichzeitig bescheinigte er den Kirchen einen insgesamt soliden Umgang mit ihrem Vermögen - ohne Verbesserungsbedarf im Einzelnen zu leugnen. Für die evangelische Kirche lautete einer seiner Leitsätze: "Alle materiell-rechtlichen Vorgaben für die kirchliche Vermögensverantwortung sind Funktion der Bindung an den Auftrag der Kirche. Sie sind rechtlich nur über abstrakte Grenzen determinierbar, im Wesentlichen aber in Ermessensspielräume zu fassen." Als Kriterien für den Umgang der Kirche mit ihrem Vermögen machte Germann den Gedanken der Solidarität, eine verantwortliche Haushalterschaft und die Nachhaltigkeit namhaft.

Er erwähnte in diesem Zusammenhang die Richtlinien der EKD und von einzelnen Gliedkirchen für ethisch nachhaltige Formen der Geldanlage. Dieses Thema wurde dann auch in der Diskussion nochmals angesprochen: Paul Kirchhof stellte ausdrücklich die Frage, ob die Kirche ihr Geld bei der Unüberschaubarkeit des heutigen Finanzmarkts überhaupt in Fonds anlegen dürfe. Als Anwalt der Praxis gab Michael Himmelsbach, Leiter der Abteilung Finanzen des Erzbistums Freiburg, zu bedenken, dass es beim kirchlichen Finanzgebaren heute ohne Abwägungen nicht gehe; es sei nichts mehr sicher, deshalb gebe es auch nie ein einfaches Schwarz-Weiß.


Ungeachtet gemeinsamer Herausforderungen im Hinblick auf das kirchliche Vermögen schlagen die evangelisch-katholischen Unterschiede in der Kirchenverfassung auch in diesem Bereich durch. So betonte Michael Germann für die evangelische Kirche, im Gefüge der kirchen- und gemeindeleitenden Organe bedinge die gemeinschaftliche Verantwortung kirchlichen Handelns eine "synodal-presbyteriale Legitimation des kirchlichen Vermögenshandelns". Rüdiger Althaus erinnerte einerseits an die Vielzahl von Rechtsträgern kirchlichen Vermögens in der katholischen Kirche ("die" Kirche gebe es hier nicht; jeder Rechtsperson stehe das Eigentumsrecht an ihrem Vermögen zu). Andererseits skizzierte er die Organe kirchlicher Vermögensverwaltung auf der Ebene der Diözese (Diözesanverwaltungsrat, Konsultorenkollegium) wie der Pfarrei (Kirchenvorstand beziehungsweise Stiftungsrat). In beiden Fällen gelten für die Kirche in Deutschland spezifische Regelungen.

Der Paderborner Kanonist beleuchtete wie sein evangelischer Koreferent auch Grundsätze für den Umgang mit Kirchenvermögen und sparte dabei nicht mit Mahnungen im Hinblick auf die Praxis. So dürfe kirchliche Finanzverwaltung nicht ausschließlich auf Gewinn- und Verlustrechnung abzielen. Im Fall von Immobilien könne nicht allein der materielle Wert ausschlaggebend sein, sondern auch der ideelle: "Was ist diese Immobilie uns wert für die Realisierung des kirchlichen Sendungsauftrags?"

Althaus bezeichnete die rechtliche Ausgliederung vieler sozialer Einrichtungen wegen des enormen Verwaltungsaufwands und des wirtschaftlichen Risikos zwar als unumgänglich. Es stellten sich aber Fragen wie: "Kann die Kirche das, was sie finanzieren kann, auch noch vom Glaubensprofil her tragen? Ermöglicht die Art der Bestellung der Führungskräfte die Beibehaltung des spezifisch kirchlichen Propriums? Wie lässt sich der Gefahr begegnen, dass mit der rechtlichen Ausgliederung schleichend eine pastorale 'Exemtion' einhergeht?"


Mehr Transparenz ist erforderlich

Es bestehe eine grundsätzliche Spannung zwischen den Zielen, die sich für die Kirche aus ihrem Auftrag ergäben, einerseits und andererseits dem Bemühen um Erhaltung oder sogar Verbesserung der kirchlichen Vermögenssubstanz. So brachte die Volkswirtin Claudia Leimkühler bei der diesjährigen Ausgabe der "Essener Gespräche" ein Grundproblem des kirchlichen Umgangs mit den Finanzen auf den Begriff. Sie leitet seit 2009 als Vorstandsmitglied das Ressort "Risikomanagement" bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Köln und referierte jetzt in der "Wolfsburg" über die "Bedeutung von Aufsicht und Kontrolle in der kirchlichen Vermögens- und Finanzverwaltung".

Wegen der "Einbindung der kirchlichen Rechtspersonen in das soziokulturelle und ökonomische Umfeld", so die Basisthese von Claudia Leimkühler, entfalteten sie in der Fachdiskussion und der öffentlichen Auseinandersetzung um eine nachhaltig gelebte Kultur der Unternehmensintegrität sowie um eine wirtschaftlich effiziente Unternehmenssteuerung entsprechende Ausstrahlungswirkung und dienten als Maßstab zur Ausfüllung von Sorgfaltspflichten und Haftungstatbeständen. Mit anderen Worten: Gerade weil die Kirchen in der Öffentlichkeit in ihrem Finanzgebaren normalerweise nicht als besonders durchschaubar gelten und einem permanenten Verdacht ausgesetzt sind, dürfen sie sich auf diesem Feld keine Blöße geben.

In diesem Sinn schrieb Leimkühler den Verantwortlichen ins Stammbuch, ohne eine eigenständige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und ohne Kenntnis der Komplexität der sozialen Wirklichkeit der Kirche könne kein Aufsichtsgremium dem Auftrag zur Überwachung der Geschäftsführung kirchlicher Vermögensverwalter gerecht werden. Die Bestellung der Mitglieder der Aufsichtsorgane solle zur Gewährleistung der Unabhängigkeit anhand nachvollziehbarer Kriterien erfolgen; hierzu sei ein "klares Anforderungsprofil bezüglich der persönlichen Eigenschaften und Voraussetzungen sowie der benötigten Sach- und Fachkenntnisse" zu erarbeiten und festzulegen. Ihre Ausführungen mündeten in die These, es brauche eine intensivere Kommunikation der kirchlichen Verwaltung mit den Aufsichtsgremien, den Mitgliedern der Kirche und einer interessierten, kritischen Öffentlichkeit über "Zielsetzung, Struktur und Entwicklung der kirchlichen Rechtspersonen" sowie mehr Transparenz und Publizität.

Das Thema Transparenz kam bei den diesjährigen "Essener Gesprächen" immer wieder aufs Tapet, sowohl in Form der wiederholt vorgetragenen Forderung von "außen" an die Kirchen, in ihrem Finanzgebaren mehr Transparenz herzustellen wie als Versprechen kirchlicher Finanzverantwortlicher, die auf diesem Feld noch erforderlichen Hausaufgaben auch wirklich zu machen. Auch das Petitum von Claudia Leimkühler, die Öffentlichkeit umfassend und nachvollziehbar über die Entwicklungen bei den Kirchenfinanzen zu informieren, wurde ausdrücklich unterstützt.


In ihrer Haushaltsführung befinden sich die Diözesen und Landeskirchen im Prozess der Umstellung von der bisherigen kameralistischen zur kaufmännischen doppelten Buchführung ("Doppik"). Die EKD wird ihren Haushalt beispielsweise erstmals 2013 nach der geänderten Methode erstellen. Ferdinand Kirchhof erwähnte in seinem Referat diese Umstellung, die zu Recht erfolge, weil sie den "Ressourcenverbrauch, künftige (Pensions-)Lasten sowie den aktuellen Vermögensbestand" zeige, und riet den Kirchen gleichzeitig zu einer "konsolidierten Gesamtbilanz zwischen Landeskirchen oder Diözesen und ihren Gemeinden". In der Diskussion wurde allerdings auch angemerkt, durch die Einführung der kaufmännischen Buchführung allein sei noch nichts gewonnen. Paul Kirchhof wiederum wies generell auf Grenzen einer kaufmännischen Betrachtungsweise im speziellen Fall der Kirche hin.


Die Kirchen müssen über die Bücher gehen

Die wichtigste Frage, die hinter den Diskussionen auf der Tagung in der "Wolfsburg" stand, war zweifellos die nach der künftigen Finanzierung beziehungsweise Finanzierbarkeit der kirchlichen Arbeit in Deutschland. Michael Himmelsbach merkte an einer Stelle an, die Kirche in Deutschland müsse eine "reiche" Kirche sein, weil sie sonst ihren Aufgaben nicht gerecht werden könne. Damit ist allerdings noch nichts über die Finanzquellen gesagt, aus denen sich die Kirche hierzulande speisen kann und soll. Insgesamt zeichnete sich an dieser Stelle bei den "Essener Gesprächen" eine doppelte Einschätzung ab: Zum einen wird die Kirche in Zukunft stärker als bisher auf Einnahmen aus Spenden beziehungsweise "Fundraising" angewiesen sein, um ihren Finanzbedarf zu decken.

Allerdings können entsprechende Finanzmittel die Erträge der Kirchensteuer nicht ersetzen, sondern höchstens ergänzen. Claudia Leimkühler gab zu bedenken, eigentlich müsste die Kirche angesichts des zu erwartenden Rückgangs bei der Kirchensteuer zur künftigen Finanzierung ihrer Arbeit einen Kapitalstock aufbauen. Aber die Masse an Kapital, die es bräuchte, um die heutige Präsenz der Kirche finanziell aufrechtzuerhalten, wäre realistischerweise nicht zusammenzubringen.

Die diesjährige Ausgabe der "Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche" zeigte keinen im strengen Sinn staatskirchenrechtlichen Handlungsbedarf in Sachen kirchliche Finanzen auf. Es ist vielmehr deutlich geworden: Es sind die Kirchen in der Bundesrepublik selber, die über die Bücher gehen und sich Gedanken darüber machen müssen, welche Aufgaben sie in Orientierung an ihrem Grundauftrag zukünftig schultern wollen.


Ulrich Ruh, Dr. theol., geboren 1950 in Elzach (Schwarzwald). Studium der Katholischen Theologie und Germanistik in Freiburg und Tübingen. 1974-1979 Wiss. Assistent bei Prof. Karl Lehmann in Freiburg. 1979 Promotion. Seit 1979 Redakteur der Herder Korrespondenz; seit 1991 Chefredakteur.
(ruh@herder.de)

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Quelle:
Herder Korrespondenz - Monatshefte für Gesellschaft und Religion,
66. Jahrgang, Heft 4, April 2012, S. 186-189
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Juni 2012