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KIRCHE/1593: "Wir sollten die Optionspflicht gänzlich abschaffen" (EKD/DBK)


Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz vom 08.04.2014

"Wir sollten die Optionspflicht gänzlich abschaffen"

Kirchen erneuern Bedenken gegen vorgelegten Gesetzesentwurf



Die Migrationsverantwortlichen der evangelischen und der katholischen Kirche in Deutschland haben ihre Ablehnung der sogenannten "Optionspflicht" im Staatsangehörigkeitsrecht bekräftigt. In der öffentlichen Debatte um die Reform der entsprechenden Regelung erneuerten die Vorsitzenden der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Norbert Trelle (Hildesheim), und der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirchenpräsident Dr. Volker Jung (EKHN), heute ihre Bedenken gegen den nun vorgelegten Gesetzesentwurf.

Die beiden Vorsitzenden der kirchlichen Migrationskommissionen stellen fest, dass Mehrstaatigkeit seit Jahren in Deutschland zur Normalität gehöre. So müsse beispielsweise mehr als die Hälfte der Eingebürgerten ihre zweite Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, weil es sich bei diesen um Staatsangehörige der EU handele. Auch Kinder aus binationalen Partnerschaften unterlägen nicht der Pflicht, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, wenn ein Elternteil Deutscher ist. Kirchenpräsident Jung erneuerte daher die Kritik an der geltenden Rechtslage: "Die Optionspflicht stellt rechtliche Gleichheit und gesellschaftliche Teilhabe in Frage. Gerade deshalb haben wir die grundsätzliche Übereinkunft zwischen den Regierungspartnern im Koalitionsvertrag begrüßt."

Nach der Vorstellung des Referentenentwurfs zeigen sich die beiden Vorsitzenden erleichtert, dass die zunächst diskutierten Vorschläge wieder verworfen wurden. Für die künftig deutlich kleinere Gruppe der Optionspflichtigen seien wichtige Erleichterungen vorgesehen. Allerdings werde die Optionspflicht nach wie vor nicht vollständig abgeschafft. Es sei für die Betroffenen nicht unmissverständlich zu erkennen, unter welchen Umständen ihre deutsche Staatsangehörigkeit fortbestehe. Im Prozess der Identitätsfindung junger Menschen sei ein solches Vorgehen nicht hilfreich. Sie fühlten sich zwar Deutschland zugehörig, erlebten aber oft auch Fremdheitsgefühle und Diskriminierung. Bischof Trelle stellte weiterhin fest: "Unseres Erachtens kommt bei der Umsetzung der geplanten Regelung auf die Kommunalverwaltungen außerdem ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand zu. Da die allermeisten Jugendlichen die Voraussetzungen ohnehin erfüllen, ist es höchst zweifelhaft, ob der zu erwartende Aufwand, der auch mit den neuen Vorschriften einhergehen wird, zu rechtfertigen ist." Zumindest müsse das neue Gesetz auch für diejenigen eine Lösung finden, die in den vergangenen Jahren ihre Optionspflicht ausüben mussten und nach der neuen Regelung nicht mehr optionspflichtig wären. "Hier ist ein großzügiges Prozedere im Blick auf Übergangsregelungen notwendig", forderte Kirchenpräsident Jung. Gemeinsam betonten er und Bischof Trelle: "Wir sollten die Optionspflicht gänzlich abschaffen. Das wäre auch integrationspolitisch ein wichtiges Signal an die jungen Menschen. Ihr gehört von Anfang an dazu, ohne Wenn und Aber!"


Hintergrund

Nach geltendem Recht erhalten in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sich aber bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres zwischen ihrer deutschen und der Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden. Die Kirchen haben diese Regelung von Anfang an kritisiert und für die Akzeptanz von Mehrstaatigkeit geworben. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Kinder, die in Deutschland aufgewachsen sind, nicht unter die Optionspflicht fallen. Als in Deutschland aufgewachsen gelten Jugendliche, wenn sie acht Jahre in Deutschland gelebt, hier sechs Jahre die Schule besucht oder einen Schul- oder Ausbildungsabschluss in Deutschland erworben haben. Die Einbürgerungsbehörde prüft anhand der Meldedaten von Amts wegen, ob die Jugendlichen überhaupt optionspflichtig sind. Nur wenn das der Fall ist, erteilt sie den betroffenen Jugendlichen einen Hinweis. Erst dann müssen diese sich zwischen ihren beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 055 vom 8. April 2014
Herausgeber: P. Dr. Hans Langendörfer SJ,
Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. April 2014