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BERICHT/118: Religion, Immigration und repräsentative Sakralbauten in Westeuropa (Herder Korrespondenz)


Herder Korrespondenz
Monatshefte für Gesellschaft und Religion - 8/2011

Ansehen und Sichtbarkeit
Religion, Immigration und repräsentative Sakralbauten in Westeuropa

Von Martin Baumann / Andreas Tunger-Zanetti


Beim Bau eines erkennbar religiösen Gebäudes stoßen nichtetablierte Religionsgemeinschaften oft auf Schwierigkeiten. Die entscheidenden Weichen werden vor der Einreichung des Baugesuchs im sozialen Verhältnis zur Umgebung gestellt, wie neuere Forschung zeigt.


Neu erbaute religiöse Gebäude erfreuen und sind Anlass zu Stolz - oder sie verärgern und werden als Bedrohung und Gefahr gesehen. Die neue Großmoschee in Duisburg-Marxloh und die im Bau befindliche große Moschee in Köln-Ehrenfeld liegen geographisch nicht einmal 100 Kilometer voneinander entfernt. Die Reaktionen auf die zwei Sakralgebäude könnten jedoch nicht unterschiedlicher sein. Während in Köln eine Bürgerinitiative vehement gegen den Bau protestierte, weihten Muslime in Duisburg im Oktober 2008 im Beisein des Ministerpräsidenten und vieler Honoratioren den repräsentativen Kuppelbau mit hoch aufragenden Minaretten ein. Die konträren Deutungen und Wahrnehmungen neuer von Minderheiten erbauter sichtbarer Sakralbauten führten in der Schweiz zu ähnlichen Mustern - jüngst gar bis hin zu einer Volksabstimmung und dem Bauverbot von Minaretten (vgl. HK, Januar 2010, 7 ff.).


Neue Öffentlichkeit

Die neue Öffentlichkeit von jüngst erbauten Sakralbauten kommt nicht von ungefähr: Seit dem späten 20. Jahrhundert haben Religion und Religionen generell im Zuge von Immigrationen und religiöser Pluralisierung verstärkt mediale und gesellschaftspolitische Aufmerksamkeit erhalten. Vielmehr noch: Religion ist im frühen 21. Jahrhundert zu einem kontrovers diskutierten Gegenstand von Medien und Tagespolitik geworden. Anders als noch in den siebziger und achtziger Jahren ist Religion zurück in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit und nicht mehr wie zuvor vorwiegend auf den Bereich des Privaten begrenzt. Das bereitet vielen Bürgerinnen und Bürgern in Ländern Westeuropas offenbar Angst - sie orten in der neuen Öffentlichkeit von Religion(en) eine Gefährdung des säkular verfassten Rechtsstaates und eine Störung des Hergebrachten.


Auch der Bau von Gotteshäusern und deren symbolhafte Architektur haben zu vielfältigen Diskussionen, gelegentlich gar zu scharfen Kontroversen geführt (vgl. HK Spezial 2-2009, Die unbekannte Religion. Muslime in Deutschland, 20 ff.; HK März 2005, 140 ff.; September 2004, 452 ff.). Wichtig ist: Erst das Heraustreten aus der Unsichtbarkeit in die Arena des Öffentlichen, den von allen geteilten Raum hat die neuen Religionsbauten zu einem "Problem" oder aber zu einem gefeierten Ort des Stolzes werden lassen. An dieser deutlichen Entgegensetzung zeigt sich, dass der gesellschaftlich öffentliche Raum nicht bedeutungslos oder "neutral" ist. Zwar ist er als physischer Raum im Prinzip allen Menschen gleichermaßen zugänglich, jedoch unterliegt seine Gestaltung gesetzlicher und sozialer Regulierung: Niemand kann im öffentlichen Raum ohne Weiteres beliebige Tätigkeiten entfalten oder ihn durch beliebige Bauten dauerhaft gestalten.

Der Zugang zu den im Prinzip erlaubten Möglichkeiten ist dabei nicht für alle gesellschaftlichen Gruppen gleich einfach realisierbar, ja wird ihnen mitunter schlicht verwehrt. Waren es vor hundert Jahren Arbeiter und Frauen, so streben gegenwärtig die vor 30 oder 40 Jahren nach Westeuropa zugewanderten Minderheiten danach, mit einer gewissen Selbstverständlichkeit öffentlich präsent und repräsentiert zu sein.


Öffentlicher Raum: Das sind nicht nur konkrete Orte, Plätze, Märkte oder Straßen, sondern ist auch ein semantisches, bedeutungsgeladenes Terrain, in dem unterschiedliche soziale Gruppen mehr, andere weniger sichtbar und damit wahrnehmbar sind. An den in Westeuropa längst etablierten Ansprüchen im öffentlichen Raum haben religiöse Bauten einen großen Anteil, Kirchtürme prägen ländliche Gebiete und die Städte auch heute noch stark. In Kirchen und andern Sakralgebäuden wird Religion materiell greifbar und sichtbar.

Auch wenn Kirchen und Tempel nicht für alle Religionen im selben Maß unabdingbar für die Durchführung von Riten und religiösen Handlungen sind und nicht im gleichen Maß als "heilig" angesehen werden, bilden sich doch in allen Religionen entsprechende sakrale Orte heraus. Religionen erfüllen für ihre Anhängerschaft - und erst recht für Immigranten, die um die Bewahrung ihrer (nicht nur religiösen) Identität besonders ringen - stets eine wichtige Funktion als Orientierungshilfe. Diese kommt wesentlich über Symbole zum Ausdruck. Religiöse Gebäude werden so zu Orten, an denen sich Symbolik dauerhaft sichtbar und für andere wahrnehmbar äußert.

Während jedoch der innere Bezirk in erster Linie der eigenen Klientel zugewandt ist, sendet das Äußere Botschaften in den öffentlichen Raum - und zwar sowohl an die Mitglieder der eigenen Glaubensgemeinschaft als auch an die weitere gesellschaftliche Umwelt. Das beginnt bei der Lage, ob zentral oder peripher, und geht über die Größe von bescheiden bis monumental beziehungsweise zur stilistischen Ausgestaltung: diese kann traditionell oder modern, auffällig oder unscheinbar, künstlerisch oder funktional sein.

Die Symbolik selbst ist schwankend und schwer fassbar, da sie vom komplexen und meist impliziten Wechselspiel zwischen Übereinkunft, individueller Aneignung, Neu- und Uminterpretation lebt: Während der eine im Minarett den auf Gott verweisenden Finger oder das Sinnbild von Gottes Einheit sieht, erklärt es ein anderer zur Speerspitze aggressiven Eroberungswillens. Nach wenigen Generationen kann jede solche Lesart vergessen und eine neue, vormals völlig abwegige vorherrschend sein.


Kuppel - Tempel - Minarett

Religiöse Bauten in den meisten Ländern Westeuropas werden praktisch erst zum Thema, wenn die Sakralbauten als solche durch ihre Symbole und Symbolik öffentlich erkennbar sind. Unsichtbare religiöse Versammlungsstätten, sei es die so genannte Hinterhofmoschee oder der in einer Werkhalle nicht erkennbare Hindutempel, bilden kein Thema in den Medien und damit in der Öffentlichkeit. Warum also formiert sich in manchen Fällen Widerstand gegen ein religiöses Bauprojekt - in anderen hingegen nicht? Hier setzt das Dokumentations- und Forschungsprojekt "Kuppel - Tempel - Minarett" an. Das Projekt hat alle seit 1945 erbauten Religionsbauten in der Schweiz dokumentiert.

Im Vergleich der unterschiedlichen Sakralbauten lassen sich übergreifende Beobachtungen und Tendenzen festhalten: Bei der Bautätigkeit lassen sich zwei Phasen feststellen. In der ersten Phase (1953 bis 1985) entstand etwa alle drei Jahre ein neues Gebäude, während in der zweiten Phase (seit 1995) durchschnittlich ein Gebäude pro Jahr entsteht.


Es fällt auf, dass neue Sakralbauten zunächst vorwiegend in den städtischen Großräumen Zürich und Genf erbaut wurden. Mit der Zeit aber befinden sich die Standorte immer häufiger in Kleinstadt- und Agglomerationsgebieten. Sehr unterschiedlich war die Realisierungsdauer der Projekte. Von der ersten Idee bis zur Einweihung liegt die Spannweite zwischen nur 15 Monaten bis hin zu über zwei Jahrzehnten, der Durchschnitt bei knapp zehn Jahren.

Die reine Bauzeit betrug im Durchschnitt knapp drei Jahre, variierte aber ebenfalls erheblich (6 Monate bis 11 Jahre). Verzögernd wirkten nicht nur öffentliche Kontroversen und Einsprachen, sondern auch behördliche Einwände und Schwierigkeiten bei der Finanzierung sowie bei der Beschaffung von Handwerkern und Baumaterial aus dem Ausland. Zugleich zeigt sich jedoch, dass die Mehrheit der neuen Bauten auf wenig bis gar keinen Widerstand stieß. Schweizer Stadtpräsidenten feierten die 1963 in Zürich und 1978 in Genf erbauten Moscheen mit Minarett seinerzeit sogar als Zeichen von Weltoffenheit und Internationalität der zwei Handelsstädte. Seitdem sind jedoch unter anderem die Islamische Revolution in Iran 1979, zwei Golfkriege, die Attentate vom 11. September 2001 sowie die Bombenanschläge 2004 in Madrid und 2005 in London geschehen und prägen zunehmend den neuen gesellschaftlichen Diskurs über die Rolle von Religion und "den" Islam im Besonderen.

Dieses zeigt sich in der Schweiz exemplarisch an der unterschiedlichen Wahrnehmung und Beurteilung neuer religiöser Bauten: Im bernischen Städtchen Langenthal führten Planung und Bau des indisch-exotischen Sikh-Gurdwaras zu keinerlei Kontroversen. Zwei geplante Minarette, das eine in derselben Kleinstadt, das andere 15 Kilometer entfernt, sahen sich jedoch mit heftigem Widerstand seitens der Nachbarn und Gemeindevertreter konfrontiert.


Die Kontroversen in den Jahren 2005 und 2006 bildeten den Anlass für die nachfolgend national orchestrierte Kampagne rechtskonservativer Parteien zum Verbot des Baus von Minaretten. Teile der Mehrheitsgesellschaft legten die geplanten Minarettbauvorhaben als Ausdruck eines aggressiven Anspruchs und latenter Unterwanderungsabsichten aus. Ob die Bauherrschaft tatsächlich einen solchen Anspruch ausdrücken oder nur religiöse Unverwechselbarkeit und damit Identität markieren will, ist zunächst unerheblich.


Nach Religionen geordnet führen die diversen in die Schweiz immigrierten orthodoxen Kirchen mit zehn Gebäuden (darunter vier Umbauten) das Feld klar an. In der Mittelgruppe (je vier Gebäude) finden sich Moscheen, Synagogen und buddhistische Zentren, während es erst je einen Mormonentempel, Sikh-Gurdwara und Hindutempel (im Bau) gibt.

Architektonisch orientieren sich die Neubauten meist an klassischen Vorbildern aus der Herkunftskultur: Orthodoxe Kirchen haben eine oder mehrere Kuppeln oder einen russischen Zwiebelturm, Moscheen ein Minarett und in zwei von vier Fällen eine Kuppel, zum thai-buddhistischen Kloster gehört eine reich verzierte Gebetshalle mit geschwungenem Dach. Zugleich entstehen auch Gebäude, die traditionelle mit modernen Formen verbinden, sei es bewusst gewählt oder aufgrund behördlichen Drucks. Ob die Bauherrschaft für ihr Projekt einen traditionellen oder modernen Stil wählt, hängt dabei nicht unbedingt von der Anwesenheitsdauer im Ansiedlungsland oder von der Einwanderungsgeneration ab.


Ansehen und Sichtbarkeit

Die Übersicht über die gut zwei Dutzend Gebäude zeigt nämlich, dass in der ersten Phase (1953 bis 1983) vier von zehn neu errichteten Gebäuden ein modernes Äußeres erhielten, in der zweiten Phase (ab 1995) jedoch nur zwei von 16 Gebäuden modern gestaltet wurden - unter ihnen freilich auch sechs Umbauten bestehender Gebäude: früherer Kirchen, Gewerbegebäude oder - in einem Fall - Wohngebäude.

Doch was sind ganz grundsätzlich die jeweiligen Gründe der Sichtbarmachung und der Wahl des Baustils? Die Verantwortlichen repräsentativer Sakralbauten geben äußerst vielfältige Gründe an. Dabei lassen sich zwei Scheidelinien ausmachen. Die eine verläuft zwischen Begründungen ohne und mit religiösem Bezug (pragmatisch versus religiös). Die andere verläuft zwischen Begründungen, die eher das Innenleben der Religionsgemeinschaft im Auge haben, während andere auf die Um- und Außenwelt Bezug nehmen (innen versus außen).

Die Begründungen geben einen wichtigen Hinweis darauf, dass die Sichtbarmachung eine res mixta ist: weder reine Selbstbeschauung (religiös) noch bloße Reaktion auf die Umgebung (pragmatisch), sondern das sehr bewusste Suchen des eigenen Platzes in der vorgefundenen neuen Gesellschaft, von dieser wiederum via Bauordnung und Baubewilligungsverfahren grundlegend beeinflusst.

Das Gebäude soll nach dem Willen der Bauherrschaft in zwei Richtungen eine jeweils passende Botschaft aussenden: nach innen an die eigene Gemeinschaft und zugleich nach außen an die weitere Gesellschaft. Den Angehörigen der eigenen Gemeinschaft gegenüber soll es Erinnerungen an die zurückgelassene Heimat wecken und zugleich eine neue Heimat bieten, der Umwelt soll es als Wegweiser und Visitenkarte dienen.


Offensichtlich kann die Botschaft sehr verschieden aufgenommen werden. Im Vordergrund steht die Frage nach den Gründen für Konflikte mit der Umgebungsgesellschaft, nicht innerhalb der Religionsgemeinschaft.

Verschiedene Faktoren sind dabei zu prüfen: Ist die Art des Gebäudes entscheidend, die religiöse Tradition, der Absender oder der Empfänger der steinernen Botschaft? Die Ergebnisse sind nicht eindeutig. So mag eine moderne architektonische Formensprache die Akzeptanz generell erhöhen, aber etwa das Beispiel Köln-Ehrenfeld verlief alles andere als konfliktfrei. Zugleich muss nicht jeder traditionell gehaltene Bau zu Diskussionen führen, wie der Schweizer Sikh-Gurdwara oder die Moschee in Duisburg-Marxloh zeigen.

Das unterstreicht zugleich, dass nicht "der" Islam der alleinige Grund für die häufige Opposition gegen Moscheebauprojekte sein kann, zumal Projekte für orthodoxe Kirchen in der Schweiz in mindestens einem Fall (Belp) mit ähnlich vagem Widerstand konfrontiert waren.

Initiator eines Projekts ist freilich jeweils nicht eine abstrakte Religion, sondern ein konkreter Verein oder eine Stiftung, konstituiert und vertreten durch konkrete Menschen mit religiösem Glauben. Die Qualität der lokalen sozialen Beziehungen dürfte die Chancen eines Projekts, so zeigt das Durchschnittsbild der Fälle, weitaus stärker beeinflussen als das generalisierte allgemeine Image einer Religion. Die sozialen Beziehungen können selber wieder höchst unterschiedliche Formen annehmen, beispielsweise die einer langjährigen Zusammenarbeit mit städtischen Behörden, Kirchgemeinden und lokalen Vereinen oder die einer Partnerschaft mit einem einflussreichen einheimischen Gönner und Fürsprecher. Grundsätzlich hat sich eine systematische vorausschauende Kommunikationsarbeit als zentral erwiesen. Es fällt auf, dass Projekte dort besonders zügig vorankamen, wo eine oder mehrere dieser Formen vorhanden waren.

Dass ein Projekt formal dem Gesetz entspricht, ist umgekehrt keine Garantie für eine glatte Realisierung, wie das Beispiel des Minarettzusatzbaus in Wangen bei Olten zeigt: Die türkische Gemeinschaft bekam auf dem ihr aufgezwungenen Rechtsweg oberhalb der Ebene der politischen Gemeinde durchweg Recht und konnte das gewünschte Minarett schließlich errichten, erhielt dadurch jedoch nicht automatisch auch gesellschaftliche Anerkennung; diese lässt sich nicht auf dem Rechtsweg erlangen.

Eher lässt sich umgekehrt formulieren: Chancen auf zügige Realisierung ihres Bauprojekts hat nur eine Gemeinschaft, die sich ihre gesellschaftliche Anerkennung zumindest auf der lokalen Ebene bereits aktiv weitgehend verdient hat und die sich darum weiterhin bemüht.


Insbesondere ein durch Offenheit und lokale Kontakte erlangtes gutes Ansehen kann damit der Schlüssel für öffentliche Sichtbarkeit durch ein eigen konzipiertes Religionsgebäude mit selbst definierter Architektur sein. Ansehen und Sichtbarkeit, die jeweils das Gesehenwerden durch andere beinhalten, bedingen sich gegenseitig: Gutes Ansehen ermöglicht Sichtbarkeit, die Sichtbarkeit gerade durch repräsentative Sakralgebäude erhöht das Ansehen und bildet ein Zeichen von gesellschaftlicher Anerkennung und Akzeptanz.


Martin Baumann (geb. 1960) ist Professor für Religionswissenschaft an der Universität Luzern, seit 2010 auch deren Prorektor Forschung. Seine Schwerpunkte in Lehre und Forschung sind Themen von Migration, Religion und Integration, Religionspluralismus und die Verbreitung buddhistischer und hinduistischer Traditionen im Westen.

Andreas Tunger-Zanetti (geb. 1961) koordiniert das Zentrum Religionsforschung der Universität Luzern.



LITERATUR:

Martin Baumann, Andreas Tunger-Zanetti:
"Wenn Religionen Häuser bauen. Sakralbauten, Kontroversen und öffentlicher Raum in der Schweizer Demokratie", in: Martin Baumann und Frank Neubert (Hg.), Religionspolitik - Öffentlichkeit - Wissenschaft. Studien zur Neuformierung von Religion in der Gegenwart, Zürich 2011, 151-188

Martin Baumann und Andreas Tunger-Zanetti:
"Migration und religiöse Bauten - zur Neuaushandlung des öffentlichen Raums", in: Kunst und Kirche, Nr. 4/2008, 32-39

- "Kuppel - Tempel - Minarett. Religiöse Bauten zugewanderter Religionen in der Schweiz", Informationsprospekt und Webportal unter: www.religionenschweiz.ch/bauten


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Quelle:
Herder Korrespondenz - Monatshefte für Gesellschaft und Religion,
65. Jahrgang, Heft 8, August 2011, S. 407-409
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2011