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MELDUNG/075: Rote Hilfe verurteilt Repression gegen soziale Bewegungen in Irland (Rote Hilfe)


Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. - Pressemitteilung vom 25.03.2017

Jobstown not guilty
Rote Hilfe verurteilt Repression gegen soziale Bewegungen in Irland


Um gegen die Einführung einer Wassergebühr zu protestieren, hatten sich im November 2014 im Dubliner Vorort Jobstown Aktivist*innen und Anwohner*innen zusammengefunden. Gemeinsam blockierten sie den Wagen der damaligen Vize-Premierministerin Joan Burton durch eine Sitzblockade. Die etwa zweieinhalbstündige Aktion verlief absolut friedlich.

Dennoch wurde die Blockade Ausgangspunkt einer Hetzkampagne in den irischen Medien, die massiv gegen die Einwohner*innen von Jobstown mobilisierten. Den Beteiligten wurde Freiheitsberaubung vorgeworfen. Es kam zu Vergleichen mit dem Vorgehen des Islamischen Staats. Damit wurde ein friedlicher Protest zu einem gefährlichen Akt des Terrorismus stilisiert.

Doch damit nicht genug. Auch von staatlicher Seite wurden die Teilnehmer*innen teilweise hart bestraft. Mehrere Aktivist*innen wurden wegen Freiheitsberaubung angeklagt. Gefordert wurden teils lebenslange Freiheitsstrafen. Im Oktober letzten Jahres gab es das erste Urteil gegen einen damals 15-Jährigen. Er wurde wegen Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Damit hat der irische Staat einen harten Präzedenzfall geschaffen und verdeutlicht, wie unliebsam ihm jede Form des Protests ist.

Aktivist*innen in Irland befürchten nun eine Welle der Repression. Es wird mit unverhältnismäßigen Strafen gerechnet. Als Ziel kann hier nur das Ersticken jeder Form von Protest und Systemkritik seitens des Staates gesehen werden. Dieses Vorgehen ist ein massiver Angriff auf das Demonstrationsrecht sozialer Bewegungen.

Der internationale Aktionstag am 23. März war der erste Auftakt für Aktionen in Solidarität mit den Angeklagten, zu denen die Rote Hilfe e.V. mit zahlreichen weiteren Organisationen aufgerufen hatte.

Die Rote Hilfe e.V. verurteilt das Vorgehen der irischen Regierung scharf und fordert die sofortige Einstellung der Verfahren.

Heiko Lange für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25.03.2017
Bundesvorstand Rote Hilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle, Postfach 32 55, 37022 Göttingen
Telefon: 0551/770 80 08; Fax: 0551/770 80 09
E-Mail: bundesvorstand@rote-hilfe.de
Internet: www.rote-hilfe.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2017

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