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MELDUNG/110: Bildungsteilhabe an Schulen und Hochschulen massiv gefährdet (idw)


FernUniversität in Hagen - 28.05.2020

Bildungsteilhabe an Schulen und Hochschulen massiv gefährdet

Erste Ergebnisse der Studie zur Professionalität und Bildungsgerechtigkeit in der Corona-Krise.


Wie erreichen Lehrende ihre Schülerinnen, Schüler und Studierenden in der Corona-Krise? Eine Studie der FernUniversität in Hagen zu Fernunterricht und -lehre zeigt: Die Bildungsteilhabe in der Corona-Krise ist an Schulen und Hochschulen massiv gefährdet. Als Grund dafür wird von den Befragten in erster Linie der unzureichende persönliche Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden angegeben. Infolge der Schul- und Hochschulschließungen zur Eindämmung des Corona-Virus mussten Lehrkräfte verstärkt auf digitale Werkzeuge zur Realisierung ihres Unterrichts und ihrer Lehre zurückgreifen.

"Trotz der Einschätzung, dass die Inhalte die Adressatinnen und Adressaten erreichen, sieht der Großteil der Lehrerinnen, Lehrer und Hochschullehrenden die Bildungsteilhabe massiv gefährdet", stellt Projektleiterin Prof. Dr. Julia Schütz (Lehrgebiet Empirische Bildungsforschung) heraus.

Anfang April startete die offene Online-Umfrage zum Unterrichten und Lehren an allgemeinbildenden Schulen und Hochschulen in der Corona-Krise. Jetzt liegen erste Ergebnisse der Studie zur Professionalität und Bildungsgerechtigkeit in der Krise (ProBiKri-Studie) vor.

An der Befragung beteiligten sich bundesweit 837 Personen. Die Untersuchung fokussiert auf die Erfahrungen und Einschätzungen der pädagogischen Akteurinnen und Akteure. Sie fragt unter anderem danach, wie der digitale Unterricht bzw. die digitale Lehre in der Krise gelingt und inwieweit die Befragten eine gleichberechtige Bildungsteilhabe als gefährdet einschätzen. Darüber hinaus zielt die Studie auf das professionelle Handeln der Bildungspraktikerinnen und Bildungspraktiker unter den Bedingungen des Fernunterrichts bzw. der Fernlehre: "Gelingt es den Akteurinnen und Akteuren ein tragfähiges Arbeitsbündnis zu ihren Schülerinnen, Schülern und Studierenden herzustellen und wenn ja, wie?", stellt Schütz als zentrale Frage heraus. "Das ist eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Initiierung von Lern- und Bildungsprozessen."

87 Prozent der befragten Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen schätzen, dass der von ihnen vermittelte Unterrichtsstoff bei ihren Schülerinnen und Schülern ankommt. Im Hochschulbereich geben 84 Prozent der Lehrenden an, dass dies der Fall sei. Und trotzdem: 78 Prozent der Lehrkräfte an Schulen und 65 Prozent der Hochschullehrenden sehen die gleichberechtigte Bildungsteilhabe ihrer Schülerinnen und Schüler bzw. Studierendenschaft gefährdet.

Als Begründung für die hohe Einschätzung der ungleichen Bildungsteilhabe nennen die Befragten den unzureichenden persönlichen Kontakt zu den Schülerinnen, Schülern bzw. Studierenden (Lehrerinnen und Lehrer 69 Prozent, Hochschullehrende 58 Prozent). Auch die bisher geführten Interviews der Studie deuten darauf hin, dass der persönliche Kontakt als Faktor für das Gelingen von Lehr-Lernprozessen benötigt wird. Zudem ist er ausschlaggebend für die Einschätzung darüber, ob angemessen, das heißt bildungsgerecht unterrichtet bzw. gelehrt wird. Die FernUniversität in Hagen setzt entsprechend ihrer langjährigen Erfahrung auf Blended-Learning-Ansätze in der Lehre. Das heißt, verschiedene Bausteine der Online- und Präsenzlehre werden miteinander kombiniert.


Weitere Ergebnisse folgen und werden auf den Webseiten des Zentrums für pädagogische Berufsgruppen- und Organisationsforschung (ZeBO Hagen) zur Verfügung gestellt.


Weitere Informationen unter: https://www.fernuni-hagen.de/zebo/index.shtml - Website des Zentrums für pädagogische Berufsgruppen- und Organisationsforschung (ZeBO Hagen)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution151

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
FernUniversität in Hagen, 28.05.2020
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2020

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