Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd - 04.05.2015
Weniger Stress und höheres Wohlbefinden in der Grundschule durch Einführung des Elterngesprächs
Das Ersetzen der verbindlichen Grundschulempfehlung durch das beratende Elterngespräch in Baden-Württemberg seit 2012 erhöht bei Mädchen in der vierten Klasse das Wohlbefinden. Dies haben Forscher der Pädagogischen Hochschulen Schwäbisch Gmünd und Karlsruhe in einer wissenschaftlichen Studie herausgefunden, die jetzt in der Fachzeitschrift "Psychologie in Erziehung und Unterricht" veröffentlicht wurde.
In Baden-Württemberg wurde bis 2011 die Wahl der weiterführenden Schule
nach der vierten Klasse durch eine verbindliche Grundschulempfehlung
geregelt. Seit 2012 ist eine neue Regelung in Kraft, die ein beratendes
Elterngespräch vorsieht und den Eltern die eigenständige Entscheidung in
Bezug auf die weiterführende Schule überträgt. Mit dieser Änderung war
auch die Erwartung verbunden, dass das Belastungsniveau der Schülerinnen
und Schüler in der 4. Grundschulklasse abnimmt. Steffen Schmid, Nicola
Wasserfall, Ines Schröder, Prof. Dr. Heike Eschenbeck, Prof. Dr.
Carl-Walter Kohlmann von der PH Schwäbisch Gmünd und Prof. Dr. Annette Worth
von der PH Karlsruhe verglichen in ihrer Untersuchung an Grundschulen in
Schwäbisch Gmünd, welche Auswirkungen der Wechsel der Regelung auf das
selbstberichtete Stresserleben und das im Selbst- und Elternbericht
erfasste Wohlbefinden der Kinder hat.
Untersucht wurden einerseits im Jahr 2011 120 Viertklässler, die eine verbindliche Grundschulempfehlung erhalten hatten, und andererseits im Jahr 2012 164 Viertklässler, bei denen ein beratendes Elterngespräch stattgefunden hatte. Dabei zeigte sich, dass Kinder in einzelnen Schulen und generell Mädchen vom Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung profitieren. Speziell Schulen, an denen zuvor ein vergleichsweise erhöhtes Stressniveau vorlag, näherten sich dem niedrigeren Niveau der anderen Schulen an. Bei den Mädchen steigerte die Änderung der Regelung generell das Wohlbefinden, das sich damit demjenigen der Jungen anglich. Bedeutsam ist, dass sich das verbesserte Wohlbefinden der Mädchen auch aus der Sicht der Eltern bestätigte.
Als mögliche Erklärungsfaktoren werden einerseits die erhöhte Autonomie der Eltern bei der Entscheidung über die weiterführende Schule und andererseits die Reduktion des Leistungsdrucks speziell bei den Mädchen gesehen. Mögliche Auswirkungen der neuen Regelung auf das Befinden der Schülerinnen und Schüler in der weiterführenden Schule werden von dem Forscherteam zurzeit analysiert.
Weitere Informationen unter:
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd, Dr. Bert von Staden, 04.05.2015
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E-Mail: service@idw-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Mai 2015
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