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VERBAND/083: Besserer Schutz für Kinder durch neues Gesetz (BDP)


Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Pressemitteilung vom 22. April 2009

Besserer Schutz für Kinder durch neues Gesetz

Dammbruch bei der Schweigepflicht verhindert


Wenn sich heute (Donnerstag 23.04.09) der Bundestag mit dem neuen Kinderschutzgesetz befasst, so wird damit aus Sicht des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen etwas umgesetzt, was bereits 2007 beim Kindergipfel unter dem Eindruck des Entsetzens vieler Bürger über tote Kinder in Blumenkästen und Kühlschränken seitens der Politik angeregt worden war. Das Gesetz bietet die Chance, grausame Taten an Kindern, wie sie in den vergangenen Jahren immer wieder Schlagzeilen gemacht haben, eher zu verhindern. Es setzt an Schwachstellen staatlicher Fürsorge und Hilfe an.áIn diesem Kontext erschien Experten ebenso wie dem Gesetzgeber eine Lockerung der Schweigepflicht für Psychologen, Ärzte und Rechtsanwälte geboten. Die Frage war nur, wie sehr an ihr gerüttelt werden kann und darf, ohne zu neuen Verwerfungen zu führen. Der Berufsverband begrüßt, dass es in dieser Frage nicht zuletzt durch die Aufnahme einer vom BDP angeregten Passage zu einer guten Lösung gekommen ist. Zum einen legt das neue Gesetz fest, dass die Schweigepflicht für die genannten Berufsgruppenábei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung entfällt. Zum anderen ist aber ein Dammbruch in dieser Frage verhindert worden. "Der BDP hat so dazu beigetragen, dass ein für den Berufsstand und für das Vertrauen von Klienten und Patienten wichtiges Gut, nämlich die Vertraulichkeit bei psychologischen Dienstleistungen, hochgehalten wird, zugleich aber der Handlungsspielraum zur Abwendung von Schaden für Kinder gewachsen ist", erklärte der Justitiar des Psychologenverbandes, Jan Frederichs. "Im Einzelnen benennt das Gesetz Voraussetzungen, unter denen das Jugendamt informiert werden kann und darf und befreit die genannten Berufsgruppen damit von der als schwierig empfundenen Aufgabe, juristisch das Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands zu prüfen."

Im Referentenentwurf sah der Verband noch die Gefahr, dass unter dem Eindruck gelockerter Verantwortung allzu rasch Daten an das Jugendamt weitergegeben werden. Mittelfristig hätte das vermutlich zu einer verminderten Bereitschaft von Eltern geführt, Beratung überhaupt in Anspruch zu nehmen. "Wer sich der Schweigepflicht des konsultierten Psychologen oder Arztes grundsätzlich nicht mehr sicher sein kann, schweigt am Ende lieber selbst. Damit wäre betroffenen Kindern erst recht nicht geholfen", so Jan Frederichs.

In den geänderten Entwurf ist nun ausdrücklich die Befugnis aufgenommen worden, zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung oder der erforderlichen Hilfen eine erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. Was die erstrebenswerte Qualifikation dieser Fachkraft betrifft, so verweist der BDP auf die hohen Standards, die seitens der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen an Psychologen im Allgemeinen und gutachterlich tätige im Besonderen gelegt werden.

"Wir halten es für wichtig, dass Schweigeverpflichtete es sich durch das neue Gesetz nicht leicht machen und ihre Verantwortung einfach an das Jugendamt abgeben können, sondern durch das Gesetz angeregt werden, vor diesem letzten Schritt z. B. einen Psychologen hinzuzuziehen", so der Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie im BDP, Dr. Steffen Dauer. Erst danach sollen sie dem Jugendamt "die erforderlichen personenbezogenen Daten", wie es im Gesetzentwurf heißt, mitteilen.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. April 2009
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Christa Schaffmann, Pressesprecherin
Glinkastr. 5, 10117 Berlin
Tel. 030/20 91 49 59
Fax: 030/20 91 49 66
E-Mail: c.schaffmann@bdp-verband.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2009