Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → FAKTEN

HAUSTIER/150: Mit Vierbeinern auf Reisen gehen? (Stadt Bonn)


Stadt Bonn - Pressemitteilung von Dienstag, 25. Mai 2010

Mit Vierbeinern auf Reisen gehen?

Amtstierarzt: Tiere nicht aussetzen oder unversorgt zu Hause lassen


ib - Die Reise ist gebucht, die Koffer sind gepackt, die Topfblumen der Pflege hilfsbereiter Nachbarn anvertraut. Doch was passiert in der Abwesenheit mit Hund und Katze? Die städtischen Veterinäre des Amtes für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda geben Tipps für den verantwortungsvollen Umgang mit tierischen Hausgenossen in den Ferien. Hotel, Heim oder "Pflegestelle"?

Wenn der Vierbeiner sein Herrchen oder Frauchen nicht in den Urlaub begleiten darf, sollten die Besitzer sich rechtzeitig um die Unterbringung des Haustieres kümmern. Hunde- und Katzenhotels oder ein vorübergehender Platz im Tierheim bieten sich als Feriendomizile für die haarigen Mitbewohner durchaus an. Oft sind auch Verwandte, Freunde oder Nachbarn bereit, das Tier für die Dauer des Urlaubs aufzunehmen. "Keinesfalls darf man die Tiere aussetzen oder in der Wohnung unversorgt zurücklassen", appelliert der Amtstierarzt Stephan Trutzenberg an die Tierhalter.

Bestimmungen für Einreise und Beförderung von Haustieren Wer mit seinem Tier auf Reisen geht, darf sich nicht erst an der Staatsgrenze nach Einreisebestimmungen der Durchreiseländer und des Zielortes erkundigen. Diese Vorschriften dienen dem Seuchenschutz. Insbesondere die Tollwut ist gefürchtet. So verlangen alle Länder zumindest eine Tollwutschutzimpfung. Beim Impftierarzt oder bei der Botschaft des Einreiselandes wird darüber informiert, wie lange eine Tollwutimpfung gültig ist.

Bei Reisen in EU-Staaten und die Schweiz ist der aktualisierte EU-Heimtierpass das einzig notwendige Dokument für Hunde, Katzen und Frettchen. Dabei muss der Mikrochip mit der Eintragung im Heimtierpass übereinstimmen.

Bis 2011 wird auch noch die Tätowierung akzeptiert - außer im Vereinigten Königreich. Hier gelten wie in Irland, Malta und Schweden schärfere Bestimmungen bei der Tollwutimpfung und was die Behandlung gegen Parasitenbefall betrifft. Für Reisen in Nicht-EU-Länder sind topaktuelle Informationen bei deren Botschaften zu erfragen. Erhöhtes Infektionsrisiko im Ausland Selbstverständlich muss vor Reiseantritt klar sein, ob im Hotel Haustiere überhaupt willkommen sind. Wer seinen Hund oder seine Katze mit in Urlaub nimmt, sollte auch bedenken, was er seinem Vierbeiner zumuten kann. Denn insbesondere in südlichen Ländern können Klima, Unterbringung und Versorgung eine große Belastung sein. Im Ausland sind Tiere einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt etwa durch streunende und ungeimpfte Artgenossen. Die städtischen Tierärzte empfehlen daher neben der obligatorischen Tollwutschutzimpfung, wichtige sonstige Impfungen aufzufrischen. "Überprüfen Sie den Impfpass ihres Haustiers auf Gültigkeit der Eintragungen", rät die Stadt Hunde- und Katzenbesitzern. Je nach Urlaubsziel sollte auch ein Mittel gegen Ungeziefer im Gepäck nicht fehlen.

Versorgung und Transport der Tiere

Folgende Tipps können den Tieren den Transport erleichtern: Katzen sollten nur in einem Spezialkäfig befördert werden. Der günstigste Platz ist der Rücksitz. Die Tiere sind vor Zugluft ebenso zu schützen wie vor direkter Sonneneinstrahlung. Vierbeiner, die Autofahrten überhaupt nicht vertragen, sollten mit tierärztlich verordneten Medikamenten versorgt werden. Mehrmaliges Rasten an schattigen Plätzen empfiehlt sich. Hierbei ist für ausreichend Auslauf, frisches Wasser und leichte Kost zu sorgen. Tiere dürfen auf keinen Fall im Auto zurückgelassen werden. Generell gilt für Reisen, dass Tiere gesund, stubenrein, nicht hochträchtig oder läufig sein dürfen. Beste Nahrung am Urlaubsort ist gewohntes Fertigfutter in Dosen oder Beuteln.

Wiedereinreise oder Mitnahme aus dem Ausland

Auch der schönste Urlaub hat ein Ende. Zur Wiedereinreise genügt bei EU-Ländern der ordnungsgemäß ausgefüllte EU-Heimtierausweis mit gültigem Tollwutschutz. Die Einreise aus so genannten "gelisteten" Nicht-EU-Ländern erfolgt komplikationslos; ist das Land jedoch nicht "gelistet", muss vor der Abreise aus Deutschland dem Tier eine Blutprobe zwecks Untersuchung auf Antikörper gegen Tollwut entnommen werden. Diese Entnahme darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden und muss vor der Abreise aus Deutschland im Heimtierausweis eingetragen werden.

Ist dieses nicht der Fall, kommen die Tiere in Quarantäne, falls man sie überhaupt im Urlaubsland abreisen lässt. Auch wer ein Tier aus seinem Urlaubsland außerhalb der EU mit nach Deutschland nehmen will, muss eine Untersuchung auf Antikörper gegen Tollwut in einem zugelassenen Labor in der EU durchführen lassen. Nach der Antikörperbestimmung muss das Tier dann weitere drei Monate im Herkunftsland verbleiben. "Daher ist es nicht ratsam", so das Veterinäramt der Stadt, "herrenlose Hunde und Katzen aus Mitleid mitzunehmen. Sie sind die Freiheit gewohnt, oft nur schwer zu integrieren und erfüllen in aller Regel nicht die erforderlichen Einreisebedingungen. Häufig landen die Tiere dann im Tierheim."


*


Quelle:
Pressemitteilung von Dienstag, 25. Mai 2010
Stadt Bonn
Stadthaus, Berliner Platz 2
53103 Bonn
Telefon: (02 28) 77-3000
Telefax: (02 28)/77 2468
E-Mail: presseamt@bonn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2010