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VETERINÄR/207: Blauzungenkrankheit - Impfstofflieferung nach Niedersachsen (NSELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - 19.05.2008

Erste Lieferung des Impfstoffes gegen die Blauzungenkrankheit nach Niedersachsen


Hannover. Heute erfolgte planmäßig die erste Lieferung des neu entwickelten Impfstoffes gegen den Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit nach Niedersachsen.

Am 31.03.2008 war in einem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren aller Bundesländer in Deutschland drei Impfstoffherstellern der Zuschlag für die Lieferung von Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit erteilt worden.

Der Impfstoff aus der ersten Lieferung wird nur für Rinder eingesetzt. Die erste Lieferung reicht für die Impfung von 70.000 Rindern. Beliefert werden zunächst die an Nordrhein-Westfalen angrenzenden Landkreise Diepholz, Emsland, Grafschaft-Bentheim, Hameln, Holzminden, Nienburg, Northeim, Osnabrück und Schaumburg.

Geimpft werden Rinder, Schafe und Ziegen. Ausnahmen werden in Niedersachsen durch die kommunalen Veterinärbehörden für Mastrinder erteilt.

Der Impfstoff für die Schafe wird Ende Mai erwartet. Die weitere Belieferung wird wöchentlich erfolgen und voraussichtlich bis zum 17. Juli 2008 abgeschlossen sein, so dass es möglich ist, die Impfung vor dem zu erwartenden Höhenpunkt der Krankheitswelle im August, September durchzuführen.

Insgesamt ist in Niedersachsen für 1,85 Mio Rinder und 300.000 Schafe und Ziegen Impfstoff geordert worden. Rinder müssen zweimal im Abstand von 21 bis 28 Tagen geimpft werden, bei Schafen und Ziegen genügt eine Einmal-Impfung.

Nach dem die Blauzungenkrankheit 2006 zum ersten Mal in Deutschland aufgetreten ist und sich 2007 rasant unter erheblichen Verlusten in der Schafpopulation ausbreitete und bei Rindern zu wirtschaftlichen Schäden wie Milchrückgang und Aborten führte, wurde der Druck einen Impfstoff gegen den hier auftretenden Serotyp 8 zu entwickeln, größer. Die Entwicklung fand unter erheblichem Zeitdruck statt, so dass die notwendigen Zulassungen noch nicht vorliegen. Daher erfolgt der Einsatz dieses Impfstoffes im Rahmen einer Ausnahmeregelung.

Ziel des ersten Impfdurchganges ist es die massiven klinischen Erscheinungen zu unterdrücken. Es ist davon auszugehen, dass die Impfung mehrere Jahre durchgeführt werden muss. Für das Jahr 2008 trägt die niedersächsische Tierseuchenkasse die Kosten für den Impfstoff und gewährt eine Beihilfe für die Durchführung der Impfung. Das Land beteiligt sich zu 50 % an den Kosten von ca. 12,5 Mio Euro.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23 vom 19.05.2008
Niedersächsisches Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2008