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VETERINÄR/297: Deutschland plant Meldepflicht für Schmallenberg-Virus (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 26 vom 25. Januar 2012

Deutschland plant Meldepflicht für Schmallenberg-Virus


Nachdem in den letzten Monaten in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein erstmals Infektionen mit dem so genannten "Schmallenberg-Virus" bei Schafen und Rindern aufgetreten sind, wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Meldepflicht für diese Tierkrankheit einführen.


Über die dazu erforderliche Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten wird Ende März der Bundesrat entscheiden, danach kann die Meldepflicht in Kraft treten. Die Meldepflicht verpflichtet die Laboratorien, alle diagnostizierten Fälle zu melden. Dies ist erforderlich, damit sich die Veterinärbehörden einen umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen, die Ausbreitung beobachten und Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen können. Schon jetzt haben die betroffenen Bundesländer die kommunalen Veterinärbehörden dazu aufgerufen, Verdachtsfälle auf freiwilliger Basis über das Tierseuchen-Nachrichten-System TSN zu melden.

Neben Deutschland sind bisher auch aus Belgien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich Infektionen mit dem Schmallenberg-Virus bekannt geworden. Entsprechend hat sich das BMELV beim EU-Agrarrat am Montag in Brüssel dafür eingesetzt, eine Meldepflicht auch auf EU-Ebene einzuführen. Die Kommission hat eine entsprechende Prüfung zugesagt. Deutschland wird sich zusammen mit den Niederlanden darüber hinaus weiterhin dafür stark machen, dass Forschungsaktivitäten im Hinblick auf Diagnostik und Impfung auf europäischer Ebene gefördert werden.

Der Erreger dieser neuen Viruserkrankung wurde im Sommer letzten Jahres in den Niederlanden entdeckt und erstmalig im November 2011 vom Friedrich-Loeffler-Institut identifiziert. Das Virus gehört zur Simbu-Serogruppe der Orthobunyaviren. Der Erreger wird als Schmallenberg-Virus bezeichnet, weil der erste Virusnachweis bei Proben von Tieren aus Schmallenberg (NRW) gelang. Orthobunyaviren, die bisher in Australien, Asien und Afrika bei Rindern verbreitet sind, werden durch Gnitzen (Insekten) übertragen.

Das Schmallenberg-Virus kann Rinder, Schafe und Ziegen befallen. Erwachsene Tiere zeigen nur milde Symptome. Werden allerdings trächtige Tiere infiziert, so können zeitverzögert Störungen der Fruchtbarkeit, Frühgeburten und zum Teil erhebliche Schäden bei den Neugeborenen auftreten. So wurden in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein in den letzten Wochen Lämmer mit zum Teil schweren Missbildungen geboren. Es bleibt abzuwarten wie sich die Krankheit ab Februar bei Kälbern auswirkt, wenn mit den ersten Abkalbungen nach der Infektion im letzten Sommer zu rechnen ist.

Für den Menschen besteht durch das Schmallenberg-Virus nach bisheriger Kenntnislage kein Gesundheitsrisiko. Das Europäische Zentrum für Prävention und Bekämpfung von Krankheiten (ECDC) hat dazu eine entsprechende Risikobewertung abgegeben.

Neben einer Meldepflicht sind unbedingte Voraussetzung zur Bekämpfung einer Tierkrankheit valide Labormethoden zum Nachweis des Erregers. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat unmittelbar nach dem Bekanntwerden des ersten Falls des Schmallenberg-Virus bei einem Rind im November 2011 Methoden zum Erregernachweis entwickelt und sie den Untersuchungseinrichtungen der Länder sowie den zuständigen Behörden in Belgien und den Niederlanden zur Verfügung gestellt. Inzwischen wurde das Protokoll für den Genomnachweis veröffentlicht und das Virus-Isolat allen interessierten Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Um eine Infektion serologisch nachzuweisen bedarf es weiterer Analysemethoden, an denen das FLI derzeit zusammen mit Wissenschaftlern aus den Niederlanden arbeitet. Ein Impfstoff steht derzeit noch nicht zur Verfügung.


Über das Geschehen wird laufend auf der Homepage des BMELV und des FLI informiert.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 26 vom 25.01.2012
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2012