Schattenblick →INFOPOOL →TIERE → TIERRECHTE

INITIATIVE/004: Grundrechte für Menschenaffen - Neue Dynamik für den Bewusstseinswandel (tierrechte)


tierrechte 3.14 - Nr. 68, September 2014
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V

GRUNDRECHTE FÜR MENSCHENAFFEN
Neue Dynamik für den Bewusstseinswandel

Von Eisenhart von Loeper



Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper - bis 2006 Vorsitzender unseresBundesverbandes, Ehrenmitglied sowie Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz - begründet die Forderung "Grundrechte für Menschenaffen" aus rechtlicher Sicht.


In seiner Studie "Lebenslänglich hinter Gittern" belegt Colin Goldner die fast ausnahmslos katastrophalen Haltungsbedingungen von Menschenaffen in deutschen Zoos. Es ist erschütternd, dass dies selbst bei unseren nächsten biologischen Verwandten so ist, und das in Deutschland, dessen Tierschutzgesetzgebung angeblich vorbildlich ist.


Die bisherige Sach- und Rechtslage

Zwar gelang nach intensivster 12-jähriger Kampagne 2002 die von mir initiierte und dann dank einer großen Bürgerbewegung durchgesetzte Höherstufung des Tierschutzes in den Rang der Verfassung. Laut Art. 20 a des Grundgesetzes (GG) schützt der Staat seither neben den "natürlichen Lebensgrundlagen" auch "die Tiere". Jedoch blieb dieser Verfassungsauftrag an den Staat in der Praxis bisher ohne durchgreifende Folgen. Hierfür gibt es zwei zentrale Gründe:

Erstens hat die Mehrheit des Deutschen Bundestages die Einklagung des gesetzlichen Schutzes der Tiere durch anerkannte Tierschutzverbände (Tierschutz-Verbandsklage) bisher abgelehnt und damit die Umsetzung des Tierschutzgesetzes in die Praxis verweigert.

Zweitens wird der Verfassungsrang des Tierschutzes faktisch ausgehebelt. Man denke nur an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bremen vom 11.12.2012, das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde (s. auch tierrechte 1.14). Dabei ging es um qualvolle Tierversuche an Rhesusaffen, die unter anderem zu Experimentierzwecken über einen längeren Zeitraum im Primatenstuhl fixiert werden. Das OVG stellte in seinem Urteil fest, die Behörde müsse solche Versuche aufgrund "plausibler" Angaben des Tierexperimentators genehmigen, weshalb nicht einmal der wissenschaftliche Nutzen und das Fehlen von Alternativen zum Tierversuch weiter zu prüfen sei.


Der Gleichheitssatz stützt die Kampagne

Grundlegend für die Kampagne "Grundrechte für Große Menschenaffen" ist der Gleichheitssatz, der die Weisung enthält: "Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln" (Bundesverfassungsgericht Bd 3, 135 f., ständige Rspr., wenn auch auf Menschen bezogen). Weil Wirbeltiere durch ihr Zentralnervensystem, das dem des Menschen entspricht, ebenso empfindungs- und leidensfähig sind wie der Mensch, erfordert dies rechtspolitisch ihren Schutz mit Verfassungsrang.

Und weil führende Primatologen bei Menschen und Großen Menschenaffen eine hochgradige Übereinstimmung von Erbgut und intelligentem Selbstbewusstsein festgestellt und damit gerade hier einen fließenden Übergang zwischen Mensch und Tier aufgezeigt haben, sollte sich der Staat verpflichten, die Grundrechte von Menschenaffen rechtsverbindlich und realisierbar anzuerkennen.


Rechtliche Konsequenzen der Forderung

Wissenschaft und Ethik im Umgang mit Tieren gebieten daher eine Verfassungserweiterung des Art. 20a GG, indem der Personenstatus der Menschenaffen auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit anerkannt wird. Solche Rechte dürfen dann als Grundrechte in keinem Fall in ihrem Wesensgehalt und nur aufgrund allgemeiner gesetzlicher Ermächtigung eingeschränkt werden (Art. 19 Abs. 1 und 2 GG).

In der Folge verbieten sich Tierversuche mit Menschenaffen, was im Tierschutzgesetz konkret ergänzt werden muss. Ebenso verbieten sich die von Colin Goldner angeprangerten Haltungsbedingungen von Menschenaffen in den herkömmlichen Zoos, die den Menschenaffen keine ihren natürlichen Grundbedürfnissen angemessenen Lebensbedingungen gewähren. Da Große Menschenaffen ihre Rechte gegenüber der menschlichen Mitwelt nicht selbst wahrnehmen und verteidigen können, wird es dafür geeignete gesetzlich befugte Treuhänder - ggf. unter Einbeziehung von Primatologen - geben müssen. Näheres dazu muss durch einfaches Gesetz ausgestaltet werden.


Erfolgreicher Kampagnenstart

Die Grundrechtskampagne soll dem Gesetzgeber aufzeigen, dass grundlegender Änderungsbedarf besteht. Der Vorstoß in der Pressekonferenz am 8. Mai in Berlin erfuhr eine überwältigende mediale Resonanz (z.B. ZEIT vom 15.05.2014 Titelseite und vier Sonderseiten), gelangte auch in Form einer Petition an den Bundestag, aber noch nicht in einen Gesetzgebungsantrag. Eine derart grundlegende Thematik, die sich an das "Allerheiligste" des Menschenbildes und unsere Gerechtigkeit im Umgang mit Tieren wagt, braucht erfahrungsgemäß langen Atem. Doch schon jetzt muss nach geltendem Recht ein grundlegender Wandel zugunsten der Menschenaffen auf ein Leben nach ihren Grundbedürfnissen beginnen, denn Colin Goldner dokumentiert schwere Verhaltensstörungen - und das ist eine nicht hinnehmbare tierquälerische Straftat (Bundesgerichtshof 1987).


Auftakt für Bewusstseinswandel

Die Menschenrechte um Tierrechte zu erweitern haben schon vor über zwei Jahrhunderten die Vordenker der Menschenrechte Jean-Jacques Rousseau und Jeremy Bentham gefordert. Nur mithilfe rechtsstaatlicher Sicherungen lassen sich die früher nie vorstellbaren Bedrohungen des Lebens gerade auch im Interesse des Menschen vermeiden oder wenigstens begrenzen, die in unserem Umgang mit den Tieren ihren Ausdruck finden.

Die Auseinandersetzung mit der quälerischen Haltung selbst von Großen Menschenaffen eignet sich wegen der hochgradigen Nähe dieser Tiere zum Menschen in besonderer Weise dazu, eine Pionierfunktion für einen umfassenden Bewusstseinswandel unseres Umgangs mit Tieren einzunehmen. Denn die Erweiterung des Personenstatus um die Großen Menschenaffen würde der Anmaßung des artegoistischen Speziesismus des Menschen Grenzen aufzeigen. Mit gnadenloser Vermessenheit quälen und vernichten wir Menschen Milliarden Tiere und überlassen späteren Generationen einen geplünderten Planeten. Ich appelliere deshalb an alle gesellschaftlichen Kräfte, auch an die Kirchen und an den Papst, der den heiligen Franziskus als Namenspatron und Vorbild gewählt hat, das Weltbild zu erweitern und der Tierfreundlichkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Denn wir werden unserer Würde als Menschen nur dann gerecht, wenn wir nachhaltig auch für die Tierwelt unverzichtbare Lebensrechte zur Geltung bringen.

Deshalb beinhaltet die Kampagne für eine Grundrechtsänderung eine Botschaft, die nicht allein regional, sondern auch global von doppeltem Gewicht ist:

Wenn in Deutschland mit seinem bisher nicht eingelösten Tierschutzanspruch zumindest der Misshandlung und Qualhaltung der Großen Menschenaffen ein Riegel vorgeschoben wird, so wird ein beispielgebender erster Schritt in Richtung auf einen respektvollen Umgang mit den Tieren gegangen. Das könnte auch für andere Regionen der Erde Anregung sein, Tieren angemessene Lebensbedingungen zu gewähren.

Dies wäre zugleich ein Impuls für einen epochalen Bewusstseinswandel, weltweit ähnlich den Menschenrechten nun auch rechtsstaatlich und fürsorglich für Tierrechte und für die natürliche Mitwelt insgesamt einzustehen.

*

Quelle:
tierrechte 3.14 - Nr. 68/September 2014, S. 8-9
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de
 
tierrechte erscheint viermal jährlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2014