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BERICHT/077: Kormorane - Aktuelle Entwicklungen (tierrechte)


tierrechte 4.08 - Nr. 46, Norember 2008
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

Artenmanagement
Kormorane: Aktuelle Entwicklungen

Von Christina Ledermann


Das Verfahren gegen das Regierungspräsidium Freiburg wegen des sogenannten Kormoranmanagements am Bodensee ist eingestellt worden. Der Bundesverband und der Naturschutzbund Baden-Württemberg hatten gemeinsam Strafanzeige gestellt.

Trotz massiver Proteste von Natur- und Tierschutzverbänden drangen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Anfang April mit Scheinwerfern in die Brutkolonie ein und setzten die Elterntiere so unter Druck, dass sie ihre Nester verließen. Dadurch sollten die ungeschützten Eier auskühlen und absterben. Damit wurde aber billigend in Kauf genommen, dass bereits geschlüpfte Nestlinge erfrieren. Außerdem waren von dem Störmanöver auch andere Vogelarten betroffen. Die Staatsanwaltschaft teilte jedoch mit, dass ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nicht vorläge, da Eier und Gelege nicht unter das Tierschutzgesetz fallen. Auch die Gründe nach dem Naturschutzgesetz hätten nicht ausgereicht. Mittlerweile dürfen Vergrämungsabschüsse stattfinden.

So ärgerlich die Einstellung des Verfahrens und so schlimm die Vergrämungen auch sind, die Aktionen waren nicht wirkungslos. Denn wichtig ist das politische Signal: Tier- und Naturschutz zeigen Zähne. Die Strafanzeigen haben eine intensive politische Diskussion über Sinn und Unsinn des »Artenmanagements« losgetreten. Es gibt Anzeichen dafür, dass kein weiteres Anleuchten der Kormorane im nächsten Frühling stattfinden wird - weder am Bodensee noch anderswo in Baden-Württemberg.

Positive Nachrichten kommen aus dem Saarland. Umweltminister Stefan Mörsdorf gab Anfang September bekannt, dass es im Saarland keine Bejagung der Kormorane geben wird. Die vorliegenden Erkenntnisse für eine flächendeckende Bejagung reichten nicht aus. Nun sollen Alternativen erprobt werden.

Auch Rheinland-Pfalz hat einen Entwurf für eine Kormoranverordnung vorgelegt, der unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Bejagung in Schutzgebieten erlaubt. Der Bundesverband nahm zusammen mit Tier- und Naturschutzverbänden Stellung und forderte Umweltministerin Margit Conrad auf, andere Anstrengungen zum Schutz der Fische zu unternehmen. Dies können Renaturierungen, Verbesserung der Fließgewässerstruktur und Wassergüte, ein gezielter Schutz von Laichplätzen und - wenn möglich - eine Geburtenkontrolle der Kormorane per Gelegeaustausch sein.


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Quelle:
tierrechte - Nr. 46/November 2008, S. 18
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2008