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FRAGEN/001: Interview mit Dr. Madeleine Martin über das Leid von Tieren im Zirkus (tierrechte)


tierrechte Nr. 56, Juni 2011
Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

"Die Welt hat jahrelang zugesehen, wie dort Elefanten elendig gestorben sind."

Interview von Stephanie Elsner


Eine der engagiertesten Persönlichkeiten, die sich für den Schutz von Wildtieren in Zirkussen einsetzt, ist Dr. Madeleine Martin. Die Tierärztin ist seit 1992 Landestierschutzbeauftragte im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Ihr Ziel sind grundsätzliche Verbesserungen im Tierschutz, gesellschaftliche Veränderungen und politische Weichenstellungen. Das Leid von Tieren im Zirkus zu beenden, steht dabei ganz oben auf ihrer Agenda - im Interview berichtet sie darüber.


tierrechte: Frau Dr. Martin, Sie engagieren sich seit Jahren ganz besonders für das Wohl der Tiere in Zirkussen! Gab es ein Schlüsselerlebnis, das Sie dazu motiviert hat?

Madeleine Martin: Ja, ich habe Eisbären im Zirkus gesehen, die in einem Badebecken standen, in dem gerade einmal ihre Tatzen mit Wasser bedeckt waren. Die Tiere wiesen massive Verhaltensstörungen wie unentwegtes Weben auf, aber der Amtsveterinär kam zu dem Ergebnis, dass alles ganz in Ordnung war. Auch der Fall des Zirkus Giovanni Althoff berührte mich sehr. Die Welt hat jahrelang zugesehen, wie dort Elefanten elendig gestorben sind.

tierrechte: 2003 und 2006 forderte der Bundesrat - auf Initiative des Landes Hessen - die Bundesregierung auf, ein Verbot für Wildtiere im Zirkus sowie ein Zentralregister zur Erfassung der Zirkusbetriebe zu schaffen. Bislang ist lediglich im März 2008 die Zirkusregisterverordnung in Kraft getreten. Was hat diese bisher gebracht?

Madeleine Martin: Zur Umsetzung ist die Verordnung erst ca. Mitte 2009 gekommen, so dass es gerade einmal eineinhalb Jahre Erfahrung damit gibt. Sie wird jedoch nichts Überragendes bringen und den Vollzug durch Amtsveterinäre nicht verbessern. Denn es sind gravierende Forderungen nicht aufgenommen worden. Es hätten bundesweit alle Veterinärämter verpflichtet werden müssen, alle ihre Informationen über einzelne Zirkusbetriebe dort einzutragen. Das ist jedoch nicht geschehen und so machen manche Ämter Meldung, andere nicht - daher wird es immer ein lückenvolles Register bleiben. Ein weiteres Versäumnis ist, dass die Betriebsgenehmigungen, die sogenannten Paragraf 11-Genehmigungen, nicht zu einem Stichtag für alle Zirkusbetriebe ausgelaufen sind. Dann hätte man eine Bestandsaufnahme machen und auch gleich Missstände abstellen können. Jetzt haben etliche Zirkusse aus früheren Zeiten noch unbefristete Genehmigungen und müssen nie zurück zu ihren Stamm-Veterinärämtern. Folglich bleiben auch die Meldungen an das Register aus. Das Zentralregister ist mit all diesen Lücken nicht mehr als ein gescheiterter Versuchsballon.

tierrechte: Was sind denn heute die Hauptprobleme der Amtsveterinäre vor Ort?

Madeleine Martin: Einmal sind hier die Beurteilungskriterien für die Amtsveterinäre zu nennen, die "Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen". Sie erfüllen aus meiner Sicht die Vorschriften des Paragraf 2 Tierschutzgesetz nicht. Denn die Amtstierärzte beurteilen Tierhaltungen anhand einer Grundlage, die lediglich von einer Hypothese ausgeht. So liegen die Vorgaben der Leitlinien unter den Minimalvorgaben für Zootiere, mit der Begründung, dass die Tiere in der Manege arbeiten und deshalb weniger Raumansprüche haben. Diese Annahme hat vor Jahren ein Professor ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage aufgestellt. Sie wurde bis heute nie wissenschaftlich belegt. Außerdem kann die Bewegung der Tiere nicht allein herangezogen werden. Wie soll beispielsweise ein Bär, der durch den Zirkusbetrieb am Winterschlaf gehindert wird, dieses (biologische) Manko ausgleichen? So wird vor allem Wildtieren wie Affen, Bären, Elefanten in besonderer Weise ein Teil ihres Lebens genommen - der nicht anderweitig kompensiert werden kann.

Das weitere große Problem für Amtsveterinäre ist nach wie vor die Mobilität der Betriebe, die sich vielfach bewusst durch kurze Aufenthaltsdauer, Namenswechsel etc. den Behörden entziehen. Unsere Verwaltungen sind ausgerichtet auf stehende Betriebe. Bei diesen ist der Vollzug, der teilweise mit längeren Fristen arbeiten muss, durchsetzungsstark.

Erwähnen möchte ich hier auch einmal, dass die Veterinäre vor Ort vielfach mit einem großen Aggressionspotenzial seitens der Zirkusmitarbeiter konfrontiert werden.

tierrechte: Im März ist im Bundestag erneut das Verbot von Wildtieren im Zirkus von der Regierungskoalition abgelehnt worden. Die FDP sieht die Verantwortung nach wie vor bei den Ländern, d.h. die Behörden müssten die Zirkusse nur strenger kontrollieren unter Zuhilfenahme einer funktionierenden Registerordnung. Die CDU/CSU-Fraktion führte u.a. an, dass dieses Verbot mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit kollidiere. Wie beurteilen Sie dieses juristische Argument?

Madeleine Martin: Die Argumente der ablehnenden Politiker sind immer recht pauschal. Fakt ist, dass auch in anderen Bereichen die Berufsfreiheit eingeschränkt wird. Das debattierte Wildtierverbot mit sechs bis acht klar begründbaren Tierarten ist doch nur eine partielle Einschränkung und kollidiert sicher in so geringem Maße mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit, als dass es im Fall einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte. Es gibt diverse juristische Gutachten, die ganz klar sagen, dass das Wildtierverbot verfassungsrechtlich vertretbar ist.

tierrechte: Wie erklären sie sich, dass andere EU-Mitgliedstaaten eine Verbotsregelung umsetzen können und diese Regelung rechtlich nicht beanstandet wird - auch nicht von der EU. Warum ist dies in Deutschland nicht möglich, obwohl wir das Staatssziel Tierschutz haben?

Madeleine Martin: Die Politiker anderer EU-Staaten sind offensichtlich tierschutzfreundlicher als die Bundesregierung. 13 EU-Mitgliedsländer haben bislang Verbote oder Einschränkungen verhängt. Die blockierenden deutschen Politiker agieren hier für mich weder gemäß dem Staatsziel Tierschutz noch der christlichen Werte, die sie vertreten.

tierrechte: Gibt es etwas Neues von der EU-Ebene zum Thema?

Madeleine Martin: Laut ihrem Tierschutz-Aktionsplan will sich die EU um Wildtiere in Zoos und ggf. auch in Zirkussen kümmern, aber sie überlässt - und daran wird sich nichts ändern - ihren Mitgliedstaaten jegliche Form der Verbote. Die Rechtmäßigkeit solcher Verbote wurde ja auch am Beispiel des österreichischen Verbotes durch die EU-Kommission bestätigt.

tierrechte: Nun haben die Kommunen Möglichkeiten, Zirkussen das Gastieren auf öffentlichen Plätzen zu verwehren. Doch das ist hürdenreich. Viele wagen es nicht angesichts des Urteils des Verwaltungsgerichts Chemnitz. Wie sehen Sie die Situation der Kommunen?

Madeleine Martin: Zunächst: Es war kein Urteil, sondern die Beantwortung eines Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht kam hier zum Ergebnis, das ein Verbot unverhältnismäßig die grundgesetzliche Berufsfreiheit einschränke. Leider war dort aber auch die Vorlage zur Entscheidung mangelhaft, so ging es um ein Verbot aller Wildtierarten und dafür fehlten ausreichende Begründungen. Das Verwaltungsgericht sagt jedoch auch eindeutig, dass so ein Verbot nur aufgrund allgemeiner Rechtsvorschriften erfolgen dürfe. Das heißt, selbstverständlich darf die Berufsfreiheit eingeschränkt werden, jedoch nur über ein Gesetz auf Bundesebene. Seither schrecken die meisten Kommunen davor zurück, eigene Entscheidungen zu treffen. Viele Kommunen sind momentan wirklich verzweifelt. Die Probleme betreffen nicht nur die Tierhaltung. Zu den schlechten Erfahrungen mit Zirkusbetrieben gehören außerdem offen gebliebene Rechnungen, Beschädigungen und Zerstörungen an den Gastplätzen, Materialmängel der Gerätschaften sowie zunehmend Probleme durch Ausbruch der Tiere.

tierrechte: Aber es gibt doch trotzdem Kommunen, die mutig Wege zum Gastverbot beschritten haben. Was können Sie dazu sagen?

Madeleine Martin: Leider kenne ich die Anzahl dieser Kommunen nicht genau und bekomme nur Auszüge mit. Hier gibt es den Ansatz, dass Kommunen ihre in Frage kommenden Plätze umwidmen können. Meine Erfahrung ist allerdings, dass die Kommunen sich kaum trauen, tätig zu werden. Unter anderem, weil unmittelbar nach Bekanntwerden von Widerstand seitens der Stadt die Anwaltskanzlei der Zirkusbetriebe Druck ausübt.

tierrechte: Welche Botschaft möchten Sie an die Kommunen richten? Was können die Kommunen tun, um hier vorwärts zu kommen?

Madeleine Martin: Die Kommunen sollten sich an Bundesministerin Aigner wenden, ihre Not mitteilen und Abhilfe durch ein bundesweites Verbot bestimmter Wildtiere einfordern!

tierrechte: Sie sagen, dass erst eine Verbotsregelung im Tierschutzgesetz den Wildtieren im Zirkus wirklich helfen könnte. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hier beim Bund. Nun ist das Anliegen - initiiert durch einen Antrag von Bündnis90/Die Grünen - ja gerade erst gescheitert. Müssen die Tiere also warten, bis die Opposition an die Regierung kommt oder wir gar einen grünen Bundeskanzler haben?

Madeleine Martin: Ich hoffe nicht. Aktuell ist: Das Land Hessen wird im dritten oder vierten Quartal dieses Jahr erneut eine Bundesratsinitiative starten. Diese wird inhaltlich viel umfassender sein als bisherige. Die Initiative wird die Sicherheitsproblematik aufgreifen, den verfassungsrechtlichen Bedenken entgegengetreten und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse enthalten.

tierrechte: Das sind begrüßenswerte Aussichten, die wieder zuversichtlich stimmen. Herzlichen Dank für das Gespräch und Ihre Beharrlichkeit!


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Quelle:
tierrechte - Nr. 56/Juni 2011, S. 8-9
Infodienst der Menschen für Tierrechte -
Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.
Roermonder Straße 4a, 52072 Aachen
Telefon: 0241/15 72 14, Fax: 0241/15 56 42
E-Mail: info@tierrechte.de
Internet: www.tierrechte.de

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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2011