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TIERHALTUNG/514: Schallende Ohrfeige für Geflügelindustrie und Bundesregierung (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 2. Dezember 2010

Schallende Ohrfeige für Geflügelindustrie und Bundesregierung, Sieg für den Tierschutz

Bundesverfassungsgericht untersagt Kleingruppenkäfige für Legehennen


Wie gerade bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht der Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz Recht gegeben und die Kleingruppenkäfige für Legehennen als Verstoß gegen das Grundgesetz bezeichnet. Laut Urteilsbegründung wurde gegen die erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage verstoßen, weil die Tierschutzkommission nicht in der nach Tierschutzgesetz erforderlichen Weise angehört wurde. Mit dem Verstoß gegen das Anhörungserfordernis habe der Verordnungsgeber auch gegen den Artikel 20a Grundgesetz, dem Staatsziel Tierschutz, verstoßen, so das Gericht. Die Bundesregierung hatte das generelle Verbot der Käfighaltung im Jahr 2002 nach einem mehrheitlichen Votum des Bundesrates aufgehoben.

"Das ist eine schallende Ohrfeige für die Betreiber von Kleingruppenkäfigen und die Bundesregierung. Es ist ein Sieg für den Tierschutz. Das muss alle, die noch Eier aus Käfigen verwenden, nachdenklich stimmen. Das fängt bei Frühstückseiern an, das betrifft aber auch Eiernudeln und endet noch nicht beim Eierlikör", kommentiert Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und fügt an: "Wir danken dem Ministerpräsidenten Kurt Beck und der Staatsministerin Margit Conrad, dass sie den Tierschutzargumenten durch ihre Normenkontrollklage zu Recht verholfen haben."

Das Land Rheinland-Pfalz hatte nach dem Beschluss des Bundesrates Normenkontrollklage gegen die "Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen" eingelegt. Der Deutsche Tierschutzbund hat die Klage mit Gutachten unterstützt.

In der neuen Käfiggeneration können die Tiere zentrale Bedürfnisse und Verhaltensweisen nicht ausleben. Dazu gehören u. a. Sandbaden, ungestörtes Ruhen oder geschützte Eiablage im Nest. Diese hat das Bundesverfassungsgericht 1999 als wesentliche Grundbedürfnisse bezeichnet und die Käfighaltung für verfassungswidrig erklärt. Führende Wissenschaftler haben bereits bestätigt, dass auch in der so genannten Kleingruppe kein artgerechtes Verhalten der Hühnervögel möglich ist.


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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 2. Dezember 2010
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Tel: 0228/60496-24, Fax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2010