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TIERHALTUNG/660: Mastputen und Legehennen - Bundesrat-Entscheidung im Sinne des Tierschutzes (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 5. November 2015

Haltung von Mastputen und Legehennen: Deutscher Tierschutzbund fordert Bundesrat-Entscheidung im Sinne des Tierschutzes


In seiner morgigen Sitzung entscheidet der Bundesrat über zukünftige Haltungsbedingungen für Mastputen sowie den Ausstiegstermin aus der Kleingruppenkäfighaltung bei Legehennen. Der Deutsche Tierschutzbund fordert den Bundesrat auf, für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu stimmen, die bessere Bedingungen für Mastputen mit sich bringen würde. Ebenso fordern die Tierschützer, dass mit dem Jahr 2025 am empfohlenen Ausstiegstermin aus der Kleingruppenkäfighaltung bei Legehennen festgehalten wird.

"Darüber, dass es dringend Vorschriften zur Haltung von Mastputen bedarf, wird schon viel zu lange diskutiert. Das Problem ist bekannt und wurde immer wieder vertagt. Es wird nun endlich Zeit, dass die Politik handelt. Wir fordern den Bundesrat daher auf, im Sinne des Tierschutzes zu stimmen und den Antrag von Nordrhein-Westfalen anzunehmen", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Und weiter: "Auch die katastrophalen Bedingungen für Legehennen in Kleingruppenkäfigen müssen schnellst möglich ein Ende haben. Wir wollten zwar einen sofortigen Stopp - nun aber muss mit dieser Haltungsform zumindest 2025 ein für alle Mal Schluss sein."

Detaillierte Anforderungen für die Putenhaltung dringend erforderlich Nordrhein-Westfalen hatte bereits im Juni eine Bundesratsinitiative zur Einführung von längst überfälligen Vorgaben zur Putenhaltung in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung angestoßen. Spezifische Vorschriften für die Putenhaltung existieren bislang nicht, die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Geflügelwirtschaft sind rechtlich nicht bindend und aus Tierschutzsicht nicht ausreichend, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten. Der Entwurf von Nordrhein-Westfalen sieht unter anderem eine im Vergleich zur Selbstverpflichtung reduzierte Besatzdichte, eine Strukturierung des Stalls und die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial vor. Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt den Antrag und hatte im Vorfeld die Mitglieder des Agrarausschusses des Bundesrates angeschrieben - mit Erfolg: Der Ausschuss stimmte dem Antrag zu. Nun hoffen die Tierschützer auch auf den Zuspruch des Bundesrats-Plenums.

Tiergerechte Haltung von Legehennen

Der von Rheinland-Pfalz und Niedersachsen eingebrachte Antrag zum Ende der tierschutzwidrigen Kleingruppenkäfighaltung wurde bereits im April 2015 in den Agrarausschuss des Bundesrats überwiesen. Während eine Runde aus Staatssekretären des Bundeslandwirtschaftsministeriums und der Landesministerien zunächst keine Einigung für einen Ausstiegstermin finden konnte, wurde nun beschlossen, dass die Kleingruppenkäfige ab 2025 - in Härtefallen ab 2028 - verboten sein sollen. Der Deutsche Tierschutzbund geht davon aus, dass auch das Plenum des Bundesrats diesem Termin morgen zustimmen wird. "Alles andere wäre weitere Verzögerungstaktik, die in keinerlei Weise zu rechtfertigen wäre", sagt Schröder. "Die Haltung in engen Käfigen ohne ausreichende Strukturierung hat keine Zukunft und wird - so zeigt es sich bei den Schaleneiern - von den Verbrauchern schon lange nicht mehr akzeptiert."

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 5. November 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2015

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