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TIERHALTUNG/746: Ferkelkastration - Corona rechtfertigt keine Verschiebung (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 19. Mai 2020

Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2021:

Corona rechtfertigt keine Verschiebung


Die Corona-Pandemie darf nicht als Grund vorgeschoben werden, um die Frist für das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration erneut hinauszuzögern - das macht der Deutsche Tierschutzbund bereits jetzt deutlich. Damit reagiert der Verband auf eine Äußerung des Deutschen Bauernverbands, nach der Gesetze verschoben werden sollen, wenn diese "Corona-bedingt nicht regulär umgesetzt werden könnten". Das Verbot der Kastration von Ferkeln ohne Betäubung gilt ab dem 1.1.2021. Auf Druck der Branche wurde das Ausstiegsdatum bereits schon einmal um zwei Jahre verschoben.

"Auch wenn die Herausforderungen der Corona-Pandemie für die Landwirtschaft nicht zu unterschätzen sind, scheint Corona den Funktionären gerade recht zu kommen, um notwendige und überfällige Systemanpassungen erneut hinauszuzögern. Ein zweiter Aufschub und Lockerungen aller Art, die zu Lasten der Ferkel gehen, wären aus unserer Sicht ein Offenbarungseid", kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Man dürfe nicht vergessen, dass das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bereits 2013 beschlossen wurde. Spätestens nach Verschiebung der Frist auf Januar 2021 wäre es Aufgabe des Bauernverbands gewesen, die Landwirte bestmöglich bei der Umstellung zu unterstützen. Stattdessen blockiere der Bauernverband allen Fortschritt im Tierschutz und hoffe weiter auf den sogenannten vierten Weg, die tierschutz- und gesetzeswidrige Kastration mit lokaler Betäubung durch den Landwirt. "Das ist verantwortungslos gegenüber den Landwirten, denen vorgegaukelt wird, dies sei eine reelle Option. Und es ist ein Verrat an den Tieren, die zugunsten der Wirtschaftlichkeit weiter leiden sollen."

Schulungen sind online möglich

Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass die für die Ferkelkastration mit Isofluran-Betäubung notwendigen Sachkundeseminare für Landwirte online abgehalten werden können, also auch in Corona-Zeiten in abgewandelter Form gut durchführbar sind. Lediglich die Praxisphase und die Prüfungen müssen persönlich stattfinden. Dies kann beispielsweise auf dem Betrieb eines Landwirts passieren - in kleinen Gruppen mit dem behördlich bestellten Tierarzt als Prüfer. Die Abstandsregeln sind hier problemlos einzuhalten. Nicht in Vergessenheit geraten darf aus Sicht der Tierschützer auch, dass neben der Kastration mit Isofluran-Betäubung zwei weitere tierschutzgerechte und praktikable Alternativen zur Verfügung stehen: die Ebermast und die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration). "Wer sich über Jahre verweigert, alle verfügbaren Alternativen voranzubringen und dann Corona vorschiebt, um erneut einen Aufschub in Spiel zu bringen, darf von den politisch Verantwortlichen nicht erhört werden", so Schröder.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 19. Mai 2020
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2020

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