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JAGD/136: Tierschutzbund kritisiert kirchlichen Segen für Jagd (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 30. Oktober 2014

Tierschutzbund kritisiert kirchlichen Segen für Jagd



Am Hubertustag (3.11.) werden bundesweit zahlreiche sogenannte Hubertusjagden abgehalten. Die Jäger erhalten dabei im Rahmen von Messen den kirchlichen Segen für ihr Töten von Millionen Wildtieren und Zehntausenden Katzen und Hunden - und das zu Ehren des heiligen Hubertus von Lüttich, Schutzpatron der Jagd. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass die Kirchen das Töten von Tieren auf diese Weise billigen. Zugleich appelliert der Verband an die Politik, die überfälligen Änderungen der Jagdgesetzgebung vorzunehmen: Ein modernes, nachhaltiges Jagdrecht muss sich am Grundsatz des Lebens ausrichten, nicht des Tötens.

"Erst Beten, dann Schießen: Die Kirche legitimiert durch die Hubertusmessen den millionenfachen Abschuss von Mitgeschöpfen. Unter dem Deckmantel des Brauchtums geht damit jeder Respekt vor Lebewesen vollkommen verloren", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Tierschützer appellieren schon seit Jahren an die Politik, dringend notwendige Änderungen beim Jagdrecht vorzunehmen. Aktuell liegen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen neue Entwürfe für Landesjagdgesetze vor, das Saarland hatte erst vor wenigen Monaten die Gesetzgebung aktualisiert. In vielen Bundesländern besteht jedoch erheblicher Nachholbedarf. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist aber zudem die Bundesregierung gefordert, das Bundesjagdgesetz weitreichend zu reformieren, denn es wird wichtigen Grundsätzen des Tierschutzes nicht gerecht.

Insbesondere tierschutzwidrige Jagdmethoden wie die Fallenjagd, aber auch die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren und der Abschuss von Haustieren müssten bundesweit verboten sowie die überlangen Jagdzeiten angepasst werden. Es ist zudem nicht hinnehmbar, dass geschützte und bedrohte Tierarten nach wie vor unter das Jagdrecht und damit in den Kompetenzbereich der Jägerschaft fallen. "Ob Marder, Schwan, Blässhuhn oder Elster - nach wie vor werden unzählige Tierarten, für deren Bejagung weder eine ökologische Notwendigkeit besteht, noch eine sinnvolle Nutzung in Frage kommt zur uneingeschränkten Tötung freigegeben. Das muss aus Tierschutzsicht endlich der Vergangenheit angehören", fordert Schröder abschließend.


Mehr zum Thema unter:
www.tierschutzbund.de/kampagne-bundesjagdgesetz

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 30. Oktober 2014
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2014