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JAGD/138: Hubertustag am 3. November - Kritik an kirchlicher Segnung der Jagd (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 2. November 2015

Hubertustag am 3. November:
Deutscher Tierschutzbund kritisiert kirchliche Segnung der Jagd


Anlässlich des Hubertustags am 3. November kritisiert der Deutsche Tierschutzbund die kirchliche Segnung der Jagd. Alljährlich finden im Rahmen dieses Tages die sogenannten Hubertusjagden sowie Hubertusmessen statt. Die Jäger erhalten den kirchlichen Segen zu Ehren des heiligen Hubertus von Lüttich, dem Schutzpatron der Jagd - und das für das Töten von Millionen Wildtieren und Zehntausenden Katzen und Hunden. Obwohl sich einige deutsche Bundesländer durch Novellierungen ihrer Jagdgesetze bereits für mehr Tierschutz bei der Jagd stark machen, hält insbesondere die Jägerschaft an althergebrachten Methoden und Traditionen wie dem Hubertustag fest, anstatt die Jagd für die Zukunft tierschutzgerechter und mehr am Naturschutz auszurichten.

"Die Jägerschaft verteidigt ihre tierschutzwidrigen Praktiken, egal wie sinnlos diese sind, und ist weiterhin zu keinerlei Zugeständnissen bereit oder fähig", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Und auch die Kirche billigt dieses sinnlose Töten von Millionen Tieren unter dem Deckmantel des Brauchtums. Freilebende Tiere sind unsere Mitgeschöpfe und sollten deshalb vom Menschen um ihrer selbst willen geachtet und geschützt werden." Der Legende nach beendete selbst der heilige Hubertus das Töten, nachdem Christus in Gestalt eines Hirsches zu ihm gesprochen hatte.

Tierschutzwidrige Jagdmethoden

Die Tierschützer kritisieren insbesondere tierschutzwidrige Jagdmethoden, wie die Jagd mit Totschlagfallen. Auch dürfen Jäger laut Bundesjagdgesetz immer noch Hunde und Katzen abschießen. Unzählige Tierarten, wie Marder, Schwan oder Blässhuhn, für deren Bejagung weder eine ökologische Notwendigkeit besteht, noch eine sinnvolle Nutzung in Frage kommt, werden zur Tötung freigegeben. Aber auch die umstrittene Jagdhundeausbildung an lebenden Enten und Füchsen müsste aus Tierschutzsicht endlich der Vergangenheit angehören.

Novelle des Jagdgesetzes

Tier- und Naturschutzverbände in Deutschland drängen seit Jahrzehnten darauf, das Bundesjagdgesetz grundsätzlich zu novellieren. Dabei fordern sie etwa eine Kürzung der Liste jagdbarer Tierarten, die Verkürzung der Jagdzeiten, ein Verbot tierschutzwidriger Jagdmethoden und ein Verbot des Abschusses von Haustieren. Während eine Novellierung auf Bundesebene bisher noch aussteht, sind in den letzten vier Jahren in verschiedenen Bundesländern jagdrechtliche Neuerungen vorgenommen worden, darunter unter anderem in Sachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. Somit konnten dort zumindest einige der hinsichtlich des Tierschutzes bestehenden Probleme des Jagdwesens entschärft werden.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 2. November 2015
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. November 2015

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