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MELDUNG/297: CETA - Tierschutz bleibt auf der Strecke (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 18. Oktober 2016

CETA-Zustimmung: Tierschutz bleibt auf der Strecke


Die Bundesregierung will beim heutigen EU-Sonder-Handelsministerrat für ein vorläufiges Inkraftsetzen des Freihandelsabkommens CETA mit Kanada stimmen. Der Deutsche Tierschutzbund mahnt daher erneut, dass der Vertrag und dessen Anwendung in der jetzigen Form aus Tierschutzsicht nicht zustimmungsfähig sind. Da CETA beim Tierschutz viel zu vage bleibt, bräuchte es aus Sicht des Verbandes erhebliche Nachbesserungen. "Die Bundesregierung hat es versäumt, ihren Blick auf CETA mit der Tierschutzbrille zu schärfen und nachzuverhandeln. Konkrete Tierschutzregelungen fehlen sowohl in den Grundlagen- als auch den Ausführungsbestimmungen", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Anlässlich eines Treffens der EU-Wirtschaftsminister in Bratislava hatte der Verband zuletzt in einem Schreiben an den zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, appelliert, die aus Tierschutzsicht relevanten Probleme und Sorgen ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. "Wir werden weiter darauf drängen, dass es noch zu Korrekturen kommt", so Schröder.

Auch wenn es, wie es sich aktuell abzeichnet, am heutigen Dienstag noch keine endgültige Entscheidung geben sollte, gehen die Verantwortlichen weiterhin davon aus, dass das Abkommen wie geplant am 27. Oktober unterzeichnet werden kann. Indes müssen nach der Vertragsunterzeichnung noch das Europaparlament und die nationalen Parlamente CETA zustimmen. Die Tierschützer hoffen, dass der Vertrag doch noch aufgeschnürt wird oder dass zumindest weitere Zusatzerklärungen oder Vertragsprotokolle durchgesetzt werden können, in denen auch der Tierschutz explizit gestärkt wird. Sonst ist zu befürchten, dass die weitgehend zollfreie Einfuhr von Tierprodukten die Preiskämpfe in der EU und den Abwärtsdruck auf den europäischen Tierschutz verschärft. Die Tierschutzbestimmungen in Kanada sind außerdem kaum mit europäischen Standards vergleichbar. Wenige grundlegende Vorschriften und Bestimmungen ließen viel Raum für tierquälerische Industrieproduktion.

Zu den Nachbesserungen, die aus Tierschutzsicht dringend notwendig wären, gehört etwa, dass Quoten für Tierimporte an klare Tierschutzkriterien bei Zucht, Haltung, Transport und Schlachtung geknüpft werden. Auch sollte die EU explizit das Recht haben, Importe aus Gründen einer ungenügenden Prozessqualität in der Tierproduktion abzulehnen. Den Ausschüssen, die für die Ausführung des Vertrages zuständig sind, müssten klare Kriterien zur Stärkung der artgerechten Tierhaltung, dem Abbau von Tierversuchen sowie zum Artenschutz vorgegeben werden.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 18. Oktober 2016
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
Baumschulallee 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228/60496-24, Telefax: 0228/60496-41
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2016

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