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MELDUNG/341: CETA tritt vorläufig in Kraft - Deutscher Tierschutzbund erneuert Kritik (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 20. September 2017

CETA tritt vorläufig in Kraft: Deutscher Tierschutzbund erneuert Kritik


Am 21. September 2017 tritt das Freihandelsabkommen CETA vorläufig in Kraft. Der größte Teil des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union findet damit Anwendung. Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass der Tierschutz bei CETA kaum Berücksichtigung findet. Der Verband fordert, dass Freihandelszonen immer auch Tierschutzzonen sein müssen.

"CETA enthält so gut wie keine Tierschutzregelungen. Auch bei der Regierungsmehrheit im Bundestag gab es bislang nur wenig Bereitschaft, sich mit den Folgen für den Tierschutz zu befassen", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Wer auch immer bei der Bundestagswahl die Mehrheit erlangt, muss dafür sorgen, dass der Tierschutz nun wenigstens beim Vollzug des Abkommens bestmöglich berücksichtigt wird. In Zukunft müssen Freihandelszonen immer auch Tierschutzzonen sein."

Tierschutz bleibt zu vage

Einige Bestimmungen des CETA-Abkommens verweisen zwar auf den Tierschutz, bleiben aber sehr vage. Konkrete Anforderungen zur Sicherstellung einer tiergerechten Haltung in der Landwirtschaft, zum Abbau von Tierversuchen oder zur Verbesserung des Schutzes von Wildtieren fehlen. "Jetzt sind weitere Absprachen mit Kanada und konkrete Vorgaben für den Vollzug erforderlich, um zu verhindern, dass es zu einem Abwärtsdruck auf den europäischen Tierschutz kommt", erklärt Schröder. Auch müsse verhindert werden, dass Produkte aus der Klontierzucht und andere tierschutzwidrige Erzeugnisse auf den europäischen Markt gelangen.

Ursprünglich sollte CETA bereits im Frühjahr 2017 vorläufig in Kraft treten. Nach der Zustimmung im Europaparlament im Februar verzögerte sich jedoch der Ratifikationsprozess in Kanada. Damit das Abkommen uneingeschränkt gültig wird, müssen nun noch die nationalen - in einigen Fällen auch die regionalen - Parlamente in den EU-Ländern zustimmen.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 20. September 2017
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2017

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